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Neue Wege gehen – Miteinander gegen den Ärztemangel

Pressemitteilung

Berlin – “5.000 offene Arztstellen in den Krankenhäusern und fast 4.000 fehlende niedergelassene Ärzte sind ein gravierendes deutschlandweites Problem. Um die sich verschärfenden negativen Folgen zu begrenzen, müssen an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung die Barrieren abgebaut werden”, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft (DKG), Georg Baum. Geradezu kontraproduktiv verliefen die derzeitigen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband und der KBV über die Zulassung von psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zur ambulanten Behandlung psychisch kranker Patienten, betonte Baum. “Ohne die im Gesetz seit Jahren vorgesehene und bislang breit angelegten ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser würde die psychiatrische Versorgung in Deutschland zusammenbrechen”, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. Dass die niedergelassenen Ärzte und die Krankenkassen den freien Zugang der Patienten zur ambulanten Behandlung in die Krankenhäuser jetzt mit restriktiven Überweisungs-vorbehalten und mit Begrenzungen auf wenige Krankheitsbilder zu erschweren und zu verhindern suchten, gefährde die Patienten-versorgung. Baum: “Krankenhäuser und Patientenverbände erwarten von den beteiligten Vertragspartnern, dass die bestehenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten durch die Krankenhäuser fortgeführt werden können.”

Ebenfalls nicht akzeptabel seien die den Ärztemangel und die Patientenversorgung noch verschärfenden Verhinderungsstrategien von Kassen und Ärzteorganisationen bei der Zulassung von Krankenhäusern zu ambulanten Behandlungen im Bereich schwerer Krankheiten, insbesondere bei der Krebsbehandlung. “Gerade hier wechseln sich für die erkrankten Patienten Episoden ambulanter und stationärer Behandlung ab. Hunderte von Zulassungsanträgen nach § 116 b SGB V liegen in den Bundesländern vor. Eine offensive Zulassung im Sinne der vernetzten ambulant-stationären Patientenversorgung ist dringend erforderlich.”

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Rückführung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in die alleinige Trägerschaft der Ärzte würde einem offensiven sektorenübergreifenden Miteinander entgegen stehen. Häufig können Praxen nur noch am Standort gehalten werden, wenn Krankenhäuser diese als MVZ weiterführen. In den MVZ der Kliniken können Krankenhausärzte unter erleichterten Bedingungen an der ambulanten Versorgung mitwirken. Und hier finden Ärztinnen und Ärzte eine Anstellung, die es ihnen erlaubt Beruf und Familie zu vereinbaren.

Die DKG sieht in einer Offensive zum Abbau von Hemmnissen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine kurzfristig wirksame Strategie gegen Ärztemangel und Wartelisten sowie für die ärztliche Wahlfreiheit.