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Nichtraucherschutzgesetz passiert Bundesrat – Zeitgleich verabschiedet Weltgesundheitsorganisation Leitlinien zum Nichtraucherschutz

Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 6. Juli 2007

Berlin – Der Bundesrat hat heute das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Danach gilt ab dem 1. September 2007 in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen ein grundsätzliches Rauchverbot. Mit dem Gesetz wird zugleich die Anhebung der Altersgrenze für das Rauchen auf 18 Jahre im Jugendschutzgesetz angehoben.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: “Deutschland setzt mit dem Gesetz im Bereich des Bundes den Nichtraucherschutz konsequent um. Das ist dringend erforderlich, denn Nichtraucher sind erheblichen Belastungen durch Passivrauchen ausgesetzt. Das Gesetz setzt für öffentliche Einrichtungen ein klares Zeichen zum Nichtrauchen. Tabakrauch zählt zu den größten Gesundheitsrisiken und ist der bedeutendste Schadstoff in Innenräumen. In Deutschland sind jährlich über 3.300 Todesfälle allein auf Passivrauchen zurückzuführen. Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Nichtraucherschutz. Wir dürfen in unseren Bemühungen in der Tabakpolitik nicht nachlassen. Ich appelliere an die Länder, der Linie zu folgen und möglichst bald einheitliche Regelungen zu erlassen.

Deshalb begrüße ich ausdrücklich die heute in Bangkok auf der 2. Vertragsstaatenkonferenz der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation verabschiedete Leitlinie zum Passivrauchen. Sie unterstreicht in ihren Grundsätzen die Notwendigkeit von gesetzlichen Vorgaben in den Vertragsstaaten für den vollständigen Schutz vor Belastungen durch Tabakrauch. Damit sind wir in Deutschland auf dem richtigen Weg, wenn auch durch die beschlossenen Ausnahmeregelungen in Nebenräumen das Ziel der vollständigen Rauchfreiheit nicht ganz erreicht ist.”

Die Vertragsstaatenkonferenz hat ebenfalls die Erarbeitung von Leitlinien zum Tabakschmuggel und zur grenzüberschreitenden Tabakwerbung beschlossen, die auf der nächsten Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2008 verabschiedet werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.drogenbeauftragte.de