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Niedergelassene Operateure in Hessen gründen Genossenschaft

Pressemitteilung des Hessischen Chirurgen Verbandes e. V. (HCV)

Bad Homburg – Um die ambulante operative Versorgung in Hessen sicherzustellen und Direktverträge mit den Kostenträgern effektiver aushandeln zu können, haben 78 niedergelassene Operateure am 29. Oktober 2008 in Dietzenbach die Gründung einer „Genossenschaft der niedergelassenen Operateure Hessen eG“ beschlossen. Die Initiative für die Genossenschaftsgründung ging vom Hessischen Chirurgenverband e.V. (HCV) und seinem Vorsitzenden Dr. Christoph Schüürmann aus Bad Homburg aus. „Die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen machen es von Tag zu Tag schwieriger, unseren Patienten eine hochwertige ambulante Versorgung zu bieten“, erklärte Schüürmann das Vorhaben, „die Genossenschaft soll die wirtschaftlichen Interessen unserer Praxen stärken und es ihren Mitgliedern damit erleichtern, sich wieder auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren – nämlich die Behandlung von Patienten.“

Aufgaben der künftigen Genossenschaft werden Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen beispielsweise auf dem Gebiet der integrierten Versorgung, aber auch die Bildung von Einkaufs-, Geräte oder Laborgemeinschaften sein. Darüber hinaus soll die Genossenschaft ihren Mitgliedern juristische und betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Der Beitritt steht grundsätzlich allen vertragsärztlich tätigen ambulanten Operateuren offen, die nicht an einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) unter Trägerschaft einer Klinik oder einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. „Unser Ziel ist die Stärkung der Freiberuflichkeit ambulanter Operateure, die angesichts aggressiv expandierender Krankenhauskonzerne und Managementgesellschaften längst mit dem Rücken zur Wand stehen“, erläuterte Schüürmann die Aufnahmekriterien.

Die Generalversammlung beschloss zusammen mit der Gründung die Erhebung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 1.000 Euro von allen Mitgliedern, die nach dem 31. Dezember 2008 der Genossenschaft beitreten. Niedergelassene Operateure, die noch vor diesem Termin beitreten, sparen das Eintrittsgeld. Der Genossenschaftsvorstand wird nun die Eintragung in das Genossenschaftsregister schnellstmöglich herbeiführen, satzungsgemäß ist der Beitritt zum Genossenschaftsverband Frankfurt e.V. vorgesehen.