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Notfallreform: Bessere Hilfe im Ernstfall

Notfallversorgung

Am 15. Oktober 2026 berät der Bundestag das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in zweiter und dritter Lesung. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßt die Reform und fordert effizientere Strukturen im Rettungsdienst:

Berlin – „Es ist geschafft: Die Parlamentarier haben die wichtige Reform der Notfallversorgung nun beschlossen. Mit dem Gesetz werden entscheidende Weichen gestellt, die die Versorgung der Versicherten im Notfall spürbar verbessern und die Notaufnahmen entlasten. Ein zentraler Baustein ist die Vernetzung des Notrufs 112 mit der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 und die damit verbundene digitale medizinische Ersteinschätzung. Künftig macht es bei einem gesundheitlichen Notfall keinen Unterschied mehr, welche der beiden Nummern Hilfesuchende wählen. Sie durchlaufen dieselbe telefonische Ersteinschätzung und werden gezielt in die passende Versorgungsebene gesteuert. Das nimmt den Versicherten die Unsicherheit, welche Nummer die richtige ist. Gleichzeitig trägt es dazu bei, dass kostenintensive Rettungsmittel wie Rettungswagen oder Rettungshubschrauber nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Denn derzeit liegt häufig bei den Anrufenden gar kein Notfall vor. In solchen Fällen können künftig – abhängig von der Behandlungsdringlichkeit – beispielsweise eine Videosprechstunde angeboten, der ärztliche Bereitschaftsdienst eingeschaltet oder ein Facharzttermin vermittelt werden.

Wir begrüßen zudem die kurzfristig aufgenommene Regelung, nach der Vertragsärzte ab dem kommenden Jahr mehr Termine an die Terminservicestellen 116117 melden sollen. Nur so können diese ihrer Aufgabe auch nachkommen.

Leitstellen konzentrieren für mehr Versorgungsqualität

Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V. Dafür setzen sich die Ersatzkassen bereits seit Langem ein. Damit wird die Grundlage geschaffen, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst zu etablieren, wie zum Beispiel die Nutzung standardisierter und untereinander vernetzter Einsatzleitsysteme. Die Regelungskompetenz bleibt aber weiterhin bei den Ländern. Diese sind jetzt gefordert, die Strukturen modern und effizient zu gestalten. Dazu gehört insbesondere, die bundesweit 244 Leitstellen zu leistungsfähigen Einheiten zu konzentrieren. Dies ist auch ein Kriterium für Versorgungsqualität. Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat 2023 zur Reform der Notfall- und Akutversorgung einen Richtwert von einer Leitstelle je eine Million Einwohner vorgeschlagen. Orientiert man sich daran, wären bundesweit rund 80 Leitstellen ausreichend.

Auch der Blick auf die Kosten zeigt den dringenden Handlungsbedarf: Die Ausgaben für den Rettungsdienst sind von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen und haben sich damit nahezu verdoppelt. Mit der Reform können wir eine leistungsfähige Notfallversorgung erreichen, ohne die Beitragszahlenden durch unnötige Kosten zusätzlich zu belasten.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen mehr als 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.