Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Null Toleranz für Kübelsaufen

Ankündigung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes ist sehr zu begrüßen

Berlin – Anlässlich der tragischen Vorfälle im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen, erklärt der jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Ankündigung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, auf sogenannten “Flatrate-Partys” künftig verzichten zu wollen, ist sehr zu begrüßen. Auch die Wirtschaft muss ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden und dem Jugendschutz mehr Durchsetzungskraft verleihen.

Alkoholexzesse gerade bei Jugendfesten und in Diskotheken sind keine Seltenheit. Das Jugendschutzgesetz verbietet eindeutig die Abgabe branntweinhaltiger Getränke an Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus ist es laut Gaststättengesetz verboten, an 16 und 17-Jährige Bier und Wein zu verabreichen, wenn diese erkennbar betrunken sind. Wichtig ist, dass diese Regelungen vor Ort konsequent umgesetzt und Verstöße geahndet werden.

Angesichts der tragischen Vorfälle der letzten Wochen muss geprüft werden, ob die Regelung (§ 5 Abs. 1 JuSchG), nach der Jugendlichen ab 16 Jahren in Begleitung eines Volljährigen öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen dürfen, verschärft werden muss. Nicht in jedem Falle kann davon ausgegangen werden, dass die Begleitperson ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommt.