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Offener Brief an Hr. Prof. Lauterbach: Ihr Statement zur neuen GOÄ bei der Veranstaltung “Düsseldorf-IN”
Dieter Ludwig, Sprecher der Geschäftsführung PVS holding. Foto: © Christian Nielinger

Offener Brief an Hr. Prof. Lauterbach: Ihr Statement zur neuen GOÄ bei der Veranstaltung “Düsseldorf-IN”

Offener Brief

Mülheim an der Ruhr – 15.06.2022

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Professor Doktor Lauterbach,

am Mittwoch, dem 08.06.22, haben Sie bei der Veranstaltung “Düsseldorf IN” ein langes Interview gegeben und dabei viel über Corona und zu den Plänen für den weiteren Umgang mit dem Virus gesagt.

In diesem Zusammenhang nutzten Sie die Gelegenheit, den vielen anwesenden Ärztinnen und Ärzten für ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie herzlich zu danken. Im weiteren Verlauf des Interviews wurden Sie zu Ihrer Bereitschaft gefragt, eine neue Gebührenordnung für die Ärzteschaft (GOÄ) zu erlassen. Sie wissen natürlich, dass die derzeit geltende Gebührenordnung im November 1982 – also vor ziemlich genau 40 Jahren – verabschiedet wurde. In 1996 – vor 26 Jahren – erfuhr diese Gebührenordnung die einzige kleine Punktwerterhöhung und eine Aktualisierung in wenigen Bereichen.

In Anbetracht der enormen Fortschritte, welche die Medizin in den letzten Jahrzehnten gemacht hat, kann sich selbst der Laie vorstellen, dass eine Abrechnung mit 40 Jahre alten Leistungsbeschreibungen eigentlich unzumutbar ist. Das – und die jahrzehnte alten Preise – mutet man meines Wissens nach keinem anderen Berufsstand zu.

Bei der aktuell besonders hohen Inflation erleben wir, dass viele Produkte und Dienstleistungen monatlich oder quartalsweise teurer werden. Da kann es doch nicht sein, dass ausgerechnet die Medizinerinnen und Mediziner sich mit den Preisen aus dem letzten Jahrhundert begnügen müssen. Wenn medizinische Leistungen nicht mehr kostendeckend abgerechnet werden können, wird die medizinische Versorgung in unserer Gesellschaft darunter leiden.

Es wäre eigentlich die Aufgabe des Gesundheitsministeriums – und zwar schon lange vor Ihrem Amtsantritt – den Ärzten eine moderne Gebührenordnung zur Verfügung zu stellen. Statt dessen hat man schon vor Jahren dieses Thema an die Ärzte und die Privaten Krankenversicherer delegiert, die sich dieser Aufgabe – trotz naturgemäß widerstreitender finanzieller Interessen – mit unglaublicher Geduld und riesigem Zeitaufwand gewidmet und tatsächlich einen verabschiedungsreifen Entwurf vorgelegt haben.

Einer Umsetzung der neuen GOÄ steht Ihrer Aussage, auch bei dem Düsseldorfer Interview, der Wunsch entgegen, zumindest in dieser Legislaturperiode nichts am Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung verschieben zu wollen. Dahinter steht, wie Sie sagen, Ihr Wunsch, später einmal für eine gleiche Honorierung in den beiden Sparten zu sorgen. Die Systematik der beiden Systeme ist aber schon aufgrund der völlig differenten Finanzierung unterschiedlicher, wie sie nicht sein könnte – und eine einfache Lösung scheint daher nicht möglich – eine Antwort, die bereits auch die eigens einberufene Expertenkommission für ein modernes Vergütungssystem Anfang 2020 in Ihrem Gutachten gab. Eine Umstellung auf einheitliche Leistungsbeschreibungen und “Preise”, wird – wenn es überhaupt dazu kommen sollte – sehr lange dauern. Dies würde bedeuten, dass die Ärztinnen und Ärzte noch viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte mit der GOÄ von 1982 leben müssten. Das ist den medizinischen Leistungserbringern nicht länger zuzumuten!

Um noch einmal auf Ihre Wertschätzung den Ärztinnen und Ärzten gegenüber zurückzukommen: Wenn im gleichen Zusammenhang über die Wertschätzung der Pflegeberufe gesprochen wird, so folgt bereits im zweiten Satz völlig zu Recht die Aussage, dass die Pflegenden diese Wertschätzung auch in den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung spüren müssen. Diese Logik darf den Ärztinnen und Ärzten nicht verwehrt bleiben!

Solange es keine neue Gebührenordnung gibt, muss angesichts der derzeit unglaublich hohen Inflation sehr schnell zumindest eine deutliche Erhöhung des Punktwertes in der alten GOÄ erfolgen. Eine solche Erhöhung muss darüber hinaus, ob in der alten oder in der neuen GOÄ, künftig regelmäßig, am besten jährlich, erfolgen – wie sonst sollen die Ärztinnen und Ärzte dem berechtigten Wunsch ihrer Angestellten nach angemessenen Löhnen nahe dem Inflationsausgleich nachkommen? Wie sonst sollen die Kostensteigerungen in der Praxis geschultert werden?

Bitte überdenken Sie, sehr geehrter Herr Professor Lauterbach, Ihre Position zur neuen GOÄ und zur Honorierung der Ärztinnen und Ärzte und sorgen Sie für eine zügige Umsetzung!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Betriebswirt (FH)
Dieter Ludwig
Sprecher der Geschäftsführung
PVS holding GmbH