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Ohrfeige für die Bundesregierung

Pressemitteilung

Berlin – „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der LINKEN im Gesundheitsausschuss, das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 4 AS 108/10 R), wonach das Jobcenter für einen Hilfebedürftigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe erstatten muss. Harald Weinberg weiter:

„Seit über zwei Jahren weist DIE LINKE die Bundesregierung auf dieses Problem in unzähligen schriftlichen Fragen hin und macht Lösungsvorschläge in Form von Anträgen. Die Bundesregierung tut nichts. Wenn Bankern geholfen werden muss, ist innerhalb von einer Woche ein milliardenschweres Gesetz fertig. Wenn einige tausend Hilfebedürftige per Gesetz dazu gezwungen werden, Schulden zu machen, rührt sich die Bundesregierung jahrelang nicht. Gut, dass es das Bundessozialgericht gibt: Zu Recht hat es die Rechtsauffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt, dass die derzeitige Praxis das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum nicht gewährt. Die Bundesregierung hat immer die Auffassung vertreten, dass die Hilfebedürftigen zwar gezwungen seien, Schulden zu machen; das Existenzminimum sei aber deswegen gewahrt, weil die privaten Versicherer Leistungen gewähren müssen. Diese Rechtsauffassung der Bundesregierung hat das Bundessozialgericht nun endgültig und zu Recht in den Mülleimer der Rechtsgeschichte getreten. Nun wird es endlich Zeit für eine gesetzliche Regelung. Eigentlich ist die Politik dafür verantwortlich das Existenzminimum gesetzlich festzuschreiben. Dass nun ein Gericht diesen Job nach jahrelangem Unrecht übernehmen muss, erzeugt verständlicherweise Politikverdrossenheit.“