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Organspende muss freiwillig bleiben

Keine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes

Berlin – Anlässlich der jüngsten Vorschläge des Nationalen Ehtikrates zu einer Reform des Transplantationsgesetzes erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder MdB:

Die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes bei der Organspende, wie sie vom Ethikrat jetzt vertreten wird, schadet dem Anliegen eher, als dass sie ihm nützt. Entscheidend ist, dass der Mensch auch über den Tod hinaus nicht zum Objekt gemacht wird. Wer sich nicht ausdrücklich erklärt hat, dessen Zustimmung zur Organspende darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Auch darf niemand zur Entscheidung gezwungen werden. Wer bei ethischen Fragen die Freiheit des Menschen als oberstes Gebot der Menschenwürde zugrunde legt, muss im Zweifel auch damit leben können, dass jemand sich ausdrücklich nicht entscheidet. Das sage ich gerade auch als Christ, dem das Gebot der Nächstenliebe natürlich eine Entscheidung zugunsten der Organspende nahe legt. Als wertkonservative Christen sollten wir für die Organspende werben und nicht die Menschen in Geiselhaft nehmen.