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Patienten müssen nicht ‘geschützt’ werden!

Pressemitteilung

Berlin – Zur Forderung der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nach einem ‘Patientenschutzgesetz’ zur Korruptionsbekämpfung, erklärt Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung:

“Kurzfristige Forderungen in Wahlkampfzeiten verfehlen oft ihr Ziel, zumal wenn von gleicher Seite seit Jahren ein Korruptionsbeauftragter und ein Patientenrechtegesetz verhindert wurden.

Ein paternalistisches ‘Patientenschutzgesetz’ hilft hier nicht– schon gar nicht vor bereits jetzt gesetzlich verbotenen Praktiken. Wir müssen vielmehr die Position der Versicherten stärken. Das jetzt bestehende Kräfteungleichgewicht zwischen Patientinnen und Patienten und Ärzten muss nachhaltig ausgeglichen werden. Das erreichen wir nur mit einem Patientenrechtegesetz, das wirkliche Waffengleichheit schafft. Nur dann ist Transparenz zum Beispiel auch bei Krankenhauseinweisungen möglich. Die Eckpunkte für ein solches Gesetz sind im Juni veröffentlicht worden. Für die Umsetzung werde ich mich in der kommenden Legislatur einsetzen.”

Die Eckpunkte können auf der Seite der Beauftragten heruntergeladen werden: http://www.patientenbeauftragte.de