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Persönliches Budget: Bundessozialgericht legt systematischen Rechtsbruch offen

Pressemitteilung

Berlin – Zum gestrigen Urteil des Bundessozialgerichts erklärt Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik:

Es ist erschreckend, wie Menschen mit Behinderungen auch Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen zum Persönlichen Budget um diese Leistungsform kämpfen müssen.

Das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts deckt auf, wie unverfroren einzelne Rehabilitationsträger, in diesem Fall Sozialhilfe und Rentenversicherung, mit dem Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget umgehen. Klare gesetzliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Trägern werden systematisch nicht eingehalten. Es bestehe ein wahrer “Krieg einer gegen den anderen, innerhalb des Staatswesen”, so der Vorsitzende Richter Josef Berchtold.

Der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget besteht seit über drei Jahren. Die Rehabilitationsträger hatten ausreichend Zeit, sich hiermit auseinanderzusetzen. Die Träger sind aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und in den konstruktiven Dialog mit den betroffenen Menschen einzutreten. Es darf nicht sein, dass sie ihre Budgetprobleme unter Missachtung der Gesetze auf dem Rücken behinderter Menschen austragen.

Das Urteil bestärkt unsere Forderung nach einer weiteren Vereinheitlichung der Teilhabeleistungen, an dessen Ende ein einheitliches Teilhabegesetz stehen muss.