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Peter Liese: Teilweise Zulassung von PID führt zu Urteil über lebensunwertes Leben

Erfahrung im Ausland spricht für klares Verbot der PID

Brüssel – “Die Erfahrung im europäischen und außereuropäischen Ausland spricht dagegen, dass man die Präimplantationsdiagnostik begrenzen kann. Der Bundestag muss daher eine Entscheidung für ein klares Verbot treffen.” Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Chrisdemokraten), Dr. med. Peter Liese (CDU), vor Journalisten in Berlin.

Am 6. Juli hatte der Bundesgerichtshof die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland grundsätzlich für zulässig erklärt. Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. In der Diskussion wird vorgetragen, dass man die Methode auf schwerwiegende Fälle begrenzen könnte. Dies schreibt auch der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung.

“Die Erfahrung in all den Ländern, in denen PID durchgeführt wird, zeigt, dass eine Begrenzung praktisch nicht möglich ist. PID wird in keinem Land der Welt in dem sie erlaubt ist auf schwerwiegende Erkrankungen begrenzt, die zum Beispiel in wenigen Wochen nach der Geburt des Kindes zum Tod führen. Vielmehr werden überall auch Erkrankungen diagnostiziert, die erst in späteren Lebensjahren, wie zum Beispiel nach Vollendung des 50. Lebensjahres, zu Symptomen führen. Es ist juristisch auch sehr schwer fassbar, ob eine Erkrankung schwerwiegend ist oder nicht, da dies nicht nur vom genetischen Befund abhängt. Viele Umstände führen zu einem unterschiedlichen Verlauf und wie eine Krankheit wahrgenommen wird ist sehr subjektiv. Wenn man also nicht möchte, dass praktisch jede Auffälligkeit diagnostiziert wird und im Falle eines sogenannten positiven Ergebnisses zum Aussortieren von Embryonen führt, muss die alte Rechtslage wieder hergestellt werden – PID muss verboten werden”, so Peter Liese, der am humangenetischen Institut der Universität Bonn promoviert hat.

“Unsere Verfassung gebietet uns, das menschliche Leben auch vor der Geburt zu schützen. Dies hat das Verfassungsgericht mehrfach klar gemacht. Gerade für die CDU ist darüber hinaus unser Grundsatzprogramm Leitschnur. Dort steht wörtlich: Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes und unseres kritischen Umgangs mit den sich weiter entwickelnden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik. Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein.

Ich gehe davon aus, dass die meisten CDU – Abgeordneten sich daran gebunden fühlen. Ich hoffe, dass es dann im Bundestag mit Hilfe von einigen Grünen, Sozialdemokraten und sogar Liberalen eine Mehrheit erzielt werden kann”, so Peter Liese, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik ist, abschließend.