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Peter Liese und Richard Seeber: Richtlinie führt zur Verbesserung der Gesundheitssysteme europaweit / Patienten in allen Mitgliedsstaaten profitieren / Parlament stimmt über Kompromiss

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Brüssel – In der kommenden Plenarwoche stimmt das Europäische Parlament letztmalig und final über die Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ab. Im vergangenen Monat haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten auf einen Kompromisstext geeinigt, der von beiden Institutionen noch formell verabschiedet werden muss. Die Zustimmung gilt jedoch als sicher. Dies teilten die beiden Koordinatoren der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dr. med. Peter Liese (CDU) und Dr. Richard Seeber (ÖVP) mit. Mit der Einigung geht damit ein jahrelanger Streit zwischen den Institutionen zu Ende. Bereits zu Beginn des Jahres 2008 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag vorgelegt, mit dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden sollte. Die Rechte für die Patienten sollen damit europaweit transparent und einfach zugänglich gemacht werden.

„Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Patienten auch bei geplanten medizinischen Eingriffen das Recht haben, sich im Ausland behandeln zu lassen und die Kosten von ihren jeweiligen Wohnsitzstaat erstattet zu bekommen. Durch unsere Richtlinie werden nun die Patientenrechte verbindlich festgeschrieben, die bisher oft nur durch langjährige juristische Auseinandersetzungen gewährt wurden. Es ist aber nicht vermittelbar, zum Teil schwerkranken Menschen zuzumuten, sich jahrelang aufwendig durch alle juristischen Instanzen klagen zu müssen. Im schlimmsten Fall kann der Patient tot sein, bevor die Klage verhandelt worden ist. Deswegen ist die Richtlinie überfällig und ein Gewinn für alle Patienten in Europa“, so die beiden christdemokratischen Abgeordneten. Beiden Abgeordneten lobten in diesem Zusammenhang die Arbeit der EVP-Berichterstatter John Bowis und Francois Grossetête.

Beide zeigte sich zudem davon überzeugt, dass die Patienten in Europa durch die neue Richtlinie zusätzlich von steigender Qualität der nationalen Gesundheitssystem profitieren können, da diese nun einer gewissen Art von Wettbewerb ausgesetzt sind: “Ich bin davon überzeugt, dass sich die Richtlinie auch positiv auf die Gesundheitssysteme in den Mitgliedsstaaten auswirken wird, so etwa durch die Verkürzung von Wartelisten oder Verbesserung der Qualität der Behandlung. Die Patienten profitieren also doppelt. So kann sich beispielsweise ein Patient auf einer Warteliste für eine schnellere Behandlung im benachbarten EU-Ausland entscheiden. Da jedoch das jeweilige Heimatland diese Behandlungskosten in jedem Fall in der Höhe der im eigenen Land für diese Behandlung anfallenden Kosten erstatten muss, werden die Verantwortlichen alles dafür tun, dass auch die Einnahmen -und damit die Patienten- im eigenen Land bleiben”, so Liese und Seeber.

Die beiden Europaabgeordneten wiesen außerdem darauf hin, dass von Seiten des Europäischen Parlamentes ein besonderes Augenmerk auf Patienten gelegt wurde, die unter seltenen Erkrankungen leiden. Für diese soll es zukünftig besondere Erleichterungen geben. Die Mitgliedstaaten werden unter anderem verpflichtet, durch sogenannte europäische Referenznetzwerke zusammenzuarbeiten und die Diagnostik für seltene Erkrankungen zu verbessern.

“An einigen Punkten wären wir gerne noch präziser gewesen, um für die Patienten noch mehr Rechte zu erkämpfen. Dennoch bleibt die Annahme der Richtlinie ein großer Erfolg und ein guter Tag für die Patienten in Europa”, so Liese und Seeber abschließend.