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Peter Liese: Wichtige Chance für ein Europa der Werte verpasst

Parlament nimmt Verordnung zu neuartigen Therapien an

Bruxelles – Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in erster Lesung den Bericht Mikolášik zu neuartigen Therapien angenommen. Es unterstützt damit den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Gentherapie, Zelltherapie und Tissue Engineering (Gewebeersatztherapie). Produkte für diese neuartigen Therapien sollen in Zukunft durch ein einheitliches Verfahren bei der europäischen Arzneimittelagentur in London zugelassen werden. Nach turbulenten Debatten nahmen die Abgeordneten ein sogenanntes “Kompromisspaket” von Kommunisten, Sozialisten und Liberalen an, das sich im Wesentlichen auf geringe technische Veränderungen am Kommissionsvorschlag beschränkte. Wichtige Forderungen nach gemeinsamen ethischen Standards und nach Erleichterungen für den Mittelstand wurden von der Mehrheit des Plenums abgelehnt.

“Es ist gut, dass die Verordnung kommt, denn die meisten Technologien sind ethisch nicht umstritten, und wir fördern mit dieser gemeinsamen europäischen Zulassung und den vorgesehenen Anreizsystemen wichtige Behandlungsmethoden für Patienten. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren keine umstrittenen Präparate, zum Beispiel auf der Basis von embryonalen Stammzellen oder Mensch-Tier-Mischlebewesen, zugelassen werden. Allerdings bin ich mit dem Votum des Europäischen Parlaments nicht wirklich zufrieden, denn erstens wurden die Interessen des Mittelstandes mit Füßen getreten: Viele kleine und mittlere Unternehmen, gerade in Deutschland, arbeiten schon mit Zellen und Geweben, und sie beliefern nur den nationalen Markt. Sie können es sich nicht leisten, das teure und aufwendige europäische Verfahren zu durchlaufen. Der Kompromiss, der jetzt angenommen wurde, ist überhaupt nicht sachgerecht. Danach werden kleine und mittlere Unternehmen, die mit Krankenhäusern zusammenarbeiten, von der Forderung einer europäischen Zulassung ausgenommen. Diejenigen, die ambulant ihre Therapien anbieten, werden allerdings gezwungen, zur Agentur nach London zu gehen. Dies ist schizophren und benachteiligt den ambulanten Sektor und die kleinen und mittleren Unternehmen. An dieser Stelle ist der Kompromiss leider von der Großindustrie und der Krankenhauslobby gegen die Interessen des Mittelstandes diktiert worden.

Zweitens ist die Chance verpasst worden, grundlegende ethische Prinzipien für ganz Europa zu verankern. Es ist klar, dass bei der Frage, wie mit embryonalen Stammzellen umgegangen werden soll, kein Konsens besteht, und dies hat auch jeder akzeptiert. Aber bisher galt als vereinbart, dass Eingriffe in die menschliche Keimbahn in Europa nicht unterstützt werden und dass die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile als solche ausgeschlossen werden muss. Leider hat sich die Mehrheit des Parlaments im Zusammenhang mit dieser Verordnung nicht für eine Bekräftigung dieser Prinzipien aussprechen können. Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen behauptet, die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers sei in einem anderen Rechtstext ausreichend geregelt. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, ob das wirklich der Fall ist. Man muss Verheugen hier beim Wort nehmen.

Es fällt aber schwer zu glauben, dass er mit diesem schwachen Text die Möglichkeit hat, das Problem wirklich anzupacken”, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese.