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Pflegepersonal im Krankenhaus am 6. September 2018 Golden Tulip Berlin – Hotel Hamburg

Best-Practice-Konferenz

Berlin – Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz, Personaluntergrenzen, Vergütung

Das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz ist am 1. August 2018 vom Kabinett verabschiedet worden und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht vor, dass jede aufgestockte Pflegestelle am Bett sowie Tarifsteigerungen vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Ebenso sollen die Kostenträger die Ausbildungsvergütungen in der (Kinder-)Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr übernehmen. Die zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche und aufgestockte Pflegestellen am Bett einzusetzen. Vereinfacht ausgedrückt scheint es – je mehr Pflegekräfte in einer Klinik arbeiten, desto mehr Geld wird es geben.

Gerade hier befürchten Kritiker eine Verschiebung von pflegefernen Tätigkeiten zurück zur Pflege. „Raumpflege“ und „Essensverteilung“ sollen aber auch zukünftig nicht durch Pflegekräfte erfolgen.

Kollateralschäden werden zudem durch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System erwartet.

Bis Ende August/Anfang September liegen die Erhebungsergebnisse der von GKV und DKG in Auftrag gegebenen Untersuchung zur Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern mit pflegesensitiven Bereichen vor. Hiervon verspricht man sich aussagekräftige Hinweise für die Festsetzung der Untergrenzen, sieht sich das Bundesministerium für Gesundheit ja nun mit einer Ersatzvornahme zur Festsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen konfrontiert.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf dieser WOKwissen Fachkonferenz über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Nähere Informationen und Anmeldung unter: www.wokwissen.de