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Pilotprojekt von DAVASO und IKK classic: Digitales Abrechnungsmanagement für Apotheken

Pressemitteilung

Die DAVASO GmbH, Technologieanbieter und Dienstleister im Genehmigungs- und Abrechnungsmanagement für gesetzliche Krankenkassen, bietet Apotheken ab sofort auf ihrer Service-Plattform die Möglichkeit des digitalen Abrechnungsmanagements ihrer Leistungen der Arzneimittelversorgung (nach § 300 SGBV) für Versicherte der IKK classic, beispielsweise bei Retaxierungen. Das Pilotprojekt in Kooperation mit Deutschlands größter Innungskrankenkasse ist ein freiwilliges und kostenfreies Angebot für alle Apotheken und erfolgt unter Einhaltung hoher Sicherheits- und Datenschutzstandards. 

„Unser DAVASO-Portal hat sich bei den sonstigen Leistungserbringern der Heil- und Hilfsmittel bereits fest etabliert“, sagt Balthasar Kinkel, Produktmanager bei DAVASO, und ergänzt: „Aktuell nutzen bereits rund 55.000 registrierte direktabrechnende Leistungserbringer und etwa 130.000 Leistungserbringer über Abrechnungsdienstleister die digitale Plattform, zum Beispiel für die Rechnungsrecherche, für den Download von Absetzungsschreiben und des Korrekturverlaufs sowie für das Einreichen von Einsprüchen und Belegen.“ Nun geht das Leipziger Unternehmen den nächsten Schritt und stellt einen angepassten Service auch für die Arzneimittelabrechnung zu Verfügung – zunächst im Rahmen der Arzneimittelversorgung für die IKK classic. 

Über die DAVASO-Plattform erhalten Apotheken zusätzlich zum Postversand Retaxierungen inklusive Downloadmöglichkeit digital. Rechnungskorrekturen können von Apotheken direkt im Portal vorgenommen und fehlende Unterlagen bei Bedarf einfach hochgeladen werden. Auch Einsprüche sind direkt online per Mausklick möglich. Darüber hinaus kann der Zuzahlungsstatus von Versicherten über die DAVASO-Plattform abgefragt werden. „Alle seit dem 1. Februar 2024 eingereichten Abrechnungsbelege fließen in das Portal ein. Nach der Registrierung erhält der Nutzer Zugriff auf seine Daten“, so der DAVASO-Produktmanager. Ältere Abrechnungen werden nicht rückwirkend übernommen.