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PKV: Gesundheitskompromiss – wenig Licht und viel Schatten

Gesundheitsreform

Köln – Zu den heute morgen von der Bundesregierung verkündeten Eckpunkten zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte:

“Die private Krankenversicherung (PKV) begrüßt den Willen der großen Koalition, die PKV als Vollversicherer zu erhalten. Allerdings kritisieren wir, dass wichtige strukturelle Probleme nicht gelöst werden und die PKV dramatische, rechtlich nicht haltbare Einschnitte in ihr erfolgreiches Geschäftsmodell hinnehmen soll.

– Fokus der gesundheitspolitischen Reformmaßnahmen ist wieder einmal die Steigerung der Einnahmen. Die notwendige Konzentration und Reduktion des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dagegen ausgeblieben. – Das zentrale Problem – die demografische Entwicklung in Kombi-nation mit dem medizinisch-technischen Fortschritt – ist nicht ange-gangen worden. – Das erfolgreiche Geschäftsmodell der PKV soll durch eine Summe von Einzelmaßnahmen geschwächt werden.

Die PKV wird sich mit Nachdruck gegen die unsachgemäßen und rechtlich unhaltbaren Eingriffe wehren, die zum Schaden ihrer mehr als 8 Millionen Vollversicherten und des gesamten Gesundheitswesens in Deutschland in Umsetzung der Eckpunkte erfolgen sollen:

– Ein schwerer Schlag gegen die Wahlfreiheit der Versicherten ist die vorgesehene Regelung, nach der Angestellte erst nach dreimali-gem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze zur PKV wechseln können. So kann erst zeitlich deutlich verzögert – und damit auch deutlich teuerer – der demografiefeste Schutz in der PKV auf-gebaut werden.

– Die vorgesehene Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung im Be-stand und deren Mitnahme auch in die GKV ist objektiv unmöglich und stößt – dessen ungeachtet – auf rechtlich unüberwindbare Hin-dernisse. Gegen diese Enteignung werden wir mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen. – Ein Kontrahierungszwang bei Unternehmenswechsel für die heutigen Bestandsversicherten ist in den bestehenden PKV-Tarifen ver-sicherungstechnisch nicht möglich und scheidet schon aus rechtli-chen Gründen aus. – Auch die vorgesehene Beteiligung der PKV an der Primärprävention hat keine rechtliche Grundlage. – Bei der Ausgestaltung des vorgesehenen Basistarifs sind viele Fra-gen offen, insbesondere was die eventuell notwendige Belastung von Bestandsversicherten anbelangt. – Verfassungsrechtlich geboten ist es, dass von einer Steuerfinanzie-rung der Kinderversicherung selbstverständlich auch die privatver-sicherten Kinder profitieren müssen. – Und erneut verweigert die Politik der PKV die Instrumente, um auf Menge, Qualität und Preise der Leistungen Einfluss nehmen zu können.

Bei der Konkretisierung der Eckpunkte und im weiteren Gesetzge-bungsverfahren wird darauf zu achten sein, dass “mehr Freiheit wagen” nicht nur ein Schlagwort bleibt. Dabei kann es ein zukunftsfestes, qualitativ hochwertiges und nachhaltig finanziertes Gesundheitswesen nur mit einer starken PKV geben.”