Der BAO unterstützt die Initiative differenzierter Berufsverbände, die GOÄ – Novellierung in der vorliegenden Fassung abzulehnen. Ihre mehrheitliche Annahme bedeutete die Gleichschaltung des freien Berufes der Ärzte.
Der BAO begrüßt ausdrücklich den Vorschlag, die überholte Rahmenvereinbarung vom 8. November 2013 zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu kündigen. Es ist für spezialisierte Fachärzte nicht akzeptabel, auch in den kommenden Jahren unter einem Preisdiktat privatversicherte Patienten zu betriebswirtschaftlich nicht mehr akzeptablen Honoraren zu behandeln.
Es ist nicht die Aufgabe der Ärzteschaft, das PKV- und Beihilfesystem weiterhin durch Honorarverzicht zu subventionieren und zu sanieren. Wer über zwei Dekaden keine moderaten Honorarsteigerungen als Inflationsausgleich zugelassen und selbst deutliche Bilanzgewinne verzeichnet hat, weiß, dass nun ein berechtigter, erheblicher Nachholbedarf besteht. Die PKV hat sich dennoch aktuell erneut nicht als seriöser Verhandlungspartner erwiesen, mit dem auf der Basis öffentlich transparenter Berechnungen und mit gegenseitigem Respekt verhandelt werden konnte.
Das Agieren der BÄK ist nicht weniger kritikwürdig, hat sie es über besagten Zeitraum versäumt, das Recht der Ärzte auf eine leistungsgerechte und kostendeckende Vergütung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) öffentlich auch in den Medien nachhaltig zu vertreten. Umso positiver war das Zustandekommen einer von den mitwirkenden Ärzteverbänden konsentierten novellierten GOÄ.
Sie wurde Minister Lauterbach vom BÄK-Präsidenten zweimal in Folge in digitaler Ausführung übergeben. Eine Antwort blieb der Ex-Minister bis heute schuldig. Schon damals ging es der BÄK um einen medienwirksamen Erfolg, den die aus Konfliktscheue unkritisch verfasste Neufassung nun einfahren soll – ungeachtet der negativen ökonomischen Spätfolgen für die überwiegende Mehrheit der niedergelassenen, selbständigen, freiberuflichen Fachärzteschaft.
Der BAO ist fest entschlossen, diese Fehlentwicklung kein weiteres Mal zu unterschreiben.
C. Deindl
A. Neumann