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Prüfung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten verbessern

AG Gesundheit

Berlin – Zur heute veröffentlichten “Wissenschaftlichen Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen für den ambulanten und stationären Bereich” von Prof. Dr. Maria Hasseler und Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Die heute veröffentlichte wissenschaftliche Auswertung über die Qualitätstests in Pflegeheimen zeigt: Die unabhängige Prüfung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten mit eigens entwickelten Pflege-Transparenzvereinbarungen waren der richtige Schritt, die Pflegequalität in Deutschland zu sichern und zu verbessern. Damit wurde eine bisher einzigartige Prüf- und Bewertungssystematik im Interesse von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen entwickelt.

Allerdings macht der Bericht auch deutlich, dass Verbesserungen bei der Berechnung und Gewichtung der Noten nötig sind. Es kann nicht sein, dass Heime, die bei wichtigen Prüfkriterien wie Ernährung, Flüssigkeitsversorgung oder Prophylaxe gegen Wundliegen ein ‘mangelhaft’ bekommen, als Endnote aber trotzdem ein ‘gut’ oder ‘sehr gut’ erhalten. Ausserdem müssten die Stichproben modifiziert werden. Im Interesse der Pflegebedürftigen müssen sich die Vertragspartner zeitnah auf Verbesserungen einigen.

Grundlage für die Qualitätstests in Pflegeheimen ist die 2008 in Kraft getretene Pflegereform der Großen Koalition. Sie sieht vor, dass alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Deutschland einmal im Jahr unabhängig geprüft werden und die Note veröffentlicht wird. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion war dies so ins Gesetz aufgenommen worden.