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Psychisch Kranke und Reiserücktritt: Unterschiede bei Versicherungen

Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen in den AGB von Reiserücktrittsversicherungen nicht zwangsläufig: Erhebung unter Versicherungsanbietern durch Deutsche DepressionsLiga e.V.

Schwaikheim – Die Patientenorganisation Deutsche DepressionsLiga e.V. hat sieben verschiedene Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen angeschrieben und um Information zu eventuellen Ausschlussbedingungen bei psychischen Erkrankungen gebeten. Anlass für diese Erhebung war ein Urteil des Münchner Amtsgerichts, das den Ausschluss von psychisch Erkrankten in den AGB von Reiserücktrittsversicherungen als rechtskonform beurteilt.

Dies ist ein erneutes Beispiel für die offenkundige Stigmatisierung, die an Depressionen erkrankte Menschen und andere von psychischen Leiden Betroffene in der Gesellschaft und im Gesundheitssystem erfahren. Die Deutsche DepressionsLiga e.V. veröffentlichte auf der Internetseite eine Stellungnahme zum Urteil.

Wie sich in der Erhebung zeigte, gibt es durchaus Unterschiede bei den Versicherungen.
Auf die Anfrage der Deutschen DepressionsLiga e.V. zu Ausschlussklauseln haben von sieben Versicherungen folgende fünf geantwortet: Die Travel Protect Reiseversicherung, die Union Reiseversicherung (URV), die „Travelsecure“ der Würzburger Versicherungs-AG, die ERV und die TAS Online-Reiseversicherung. Die Versicherungsbedingungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung wurden im Internet abgerufen.

Folgende vier Reiserücktrittsversicherungen haben keine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen:

– Travel Protect Reiseversicherung
– Union Reiseversicherung (URV)
– „Travelsecure“ der Würzburger Versicherungs-AG
– ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Als Nachweis erforderlich ist in jedem Fall das Attest eines Facharztes für Psychiatrie.

Bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung lohnt es sich also, darauf zu achten, was in den AGB der einzelnen Versicherungen steht.

Die Deutsche DepressionsLiga e.V. ist die einzige bundesweit aktive Patientenvertretung im Bereich Depressionen. Sie ist eine reine Betroffenenorganisation, deren Mitglieder entweder selbst von der Krankheit Depression betroffen oder deren Angehörige sind. Die DDL bietet Hilfe und Angebote der Selbsthilfe für Betroffene und vertritt die Interessen Depressiver gegenüber Politik, Gesundheitswesen und Öffentlichkeit. Die DDL arbeitet ehrenamtlich und ist satzungsgemäß unabhängig von der Pharmaindustrie oder sonstigen Interessengruppen.