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Regelsatz-Einigung betrifft auch Belange von Menschen mit Behinderung

MOLITOR

Berlin – Zur am Mittwoch erfolgten Einigung im Hartz IV Vermittlungsausschuss erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:

Es ist eine gute Nachricht, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe drei überprüft wird. Ziel der Prüfung ist es, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.

Nach langem Ringen über die Hartz IV-Regelsätze gibt es endlich eine Einigung. Der Vermittlungsausschuss stimmte am Mittwoch den Ergebnissen der Verhandlung zu.

In den Verhandlungen spielte auch die Regelbedarfsstufe drei eine Rolle. Sie gilt für erwachsene leistungsberechtigte Personen im Bereich des SGB XII, die keinen eigenen Haushalt führen und nicht erwerbsfähig sind. Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbsfähig und über 25 Jahre alt sind und mit ihren Eltern zusammen leben, sind von dieser Regelung betroffen. Sie erhalten 80 Prozent des vollen Regelsatzes.

Es ist besonders zu begrüßen, dass Belange von Menschen mit Behinderung in den Verhandlungen über die Regelsätze berücksichtigt wurden.