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Rezeptpflichtige Arzneimittel nicht unter 9,65 Euro

Zahl des Monats: 9,65 Euro

Berlin – Ein rezeptpflichtiges Arzneimittel kostet in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 mindestens 9,65 Euro. Und das auch nur dann, wenn ein Arzneimittel-Hersteller sein Produkt für 1 Cent in den Handel bringt. Wie aber kommt der restliche Betrag zustande? Bei jedem rezeptpflichtigen Arzneimittel erhält der Apotheker ein festes Honorar von 8,10 Euro. Fehlen noch 1,54 Euro – das ist die Mehrwertsteuer. Denn anders als in den meisten europäischen Ländern kassiert der Staat in Deutschland auch bei Arzneimitteln kräftig mit.

Geregelt wird das alles in der Arzneimittelpreisverordnung. Hier ist festgelegt, dass der Apotheker für jedes abgegebene rezeptpflichtige Medikament ein Festhonorar von 8,10 Euro plus drei Prozent auf seinen Einkaufspreis bezieht. Die Krankenkassen machen damit ein gutes Geschäft. Denn die teuren Arzneimittel wurden so erheblich günstiger. Außerdem erhalten die gesetzlichen Krankenkassen für jedes verordnete Medikament vom Apotheker einen Rabatt von 2 Euro. Dieser wird mit Inkrafttreten der neuen Gesundheitsreform am 1. April auf 2,30 Euro angehoben.

Das Festhonorar macht aber gleichzeitig bisher preiswerte Arzneimittel deutlich teurer. Dies gilt vor allem für Generika. Unser Beispiel nimmt einen symbolischen Herstellerabgabepreis von gerade einmal 1 Cent an. Der prozentual festgeschriebene Großhandelsaufschlag fällt dabei nicht ins Gewicht. Mit dem Apothekenaufschlag ergibt sich ein Nettopreis von 8,11 Euro. Zuzüglich Mehrwertsteuer kommen so 9,65 Euro zusammen.

In der Vergangenheit wurde gerne behauptet, Generika in Deutschland seien zu teuer. Dumm nur, dass oft der Apothekenverkaufspreis herangezogen wurde. Für den ist aber nicht der Arzneimittel-Hersteller, sondern die Arzneimittelpreisverordnung verantwortlich. Der Hersteller kann nur über den Herstellerabgabepreis bestimmen, der in unserem Beispiel bei einem Cent liegt.

Die unterschiedliche Apothekenvergütung und die Mehrwertsteuer erklären auch, warum es in Europa unterschiedliche Arzneimittelpreise gibt. Von den 25 EU-Mitgliedsstaaten erheben neben Deutschland nur Dänemark, Österreich und die Slowakei den vollen Mehrwertsteuersatz auf rezeptpflichtige Medikamente. Die anderen nehmen einen reduzierten Satz oder verzichten hier ganz auf die Mehrwertsteuer.

http://www.progenerika.de