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Rund 65.000 Erstimpftermine in den Impfzentren für die kommenden beiden Woche gebucht – Impfung mit AstraZeneca zukünftig ohne Priorisierung möglich

Medien-Information

Kiel – Wie angekündigt finden in den kommenden beiden Woche vom 10. Mai bis 23. Mai in den Impfzentren rund 65.000 weitere Erstimpfungstermine für die Prioritätengruppe 1, 2 und erstmalig auch die Prioritätengruppe 3 statt. Die am 06.05. unter www.impfen-sh.de ab 17 Uhr erfolgte Terminbuchungsmöglichkeit für die Impfzentren war um ca. 17:40 Uhr beendet, da alle 65.000 buchbaren Erstimpfungstermine vergeben wurden. Der „Warteraum“, der bereits vor der Anmeldung geschaltet wird, wurde von mehr als 400.000 Geräten (wie Smartphone oder Computer) belegt. Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar sein.

Zudem hatten sich am Abend die Gesundheitsministerkonferenz und der Bundesgesundheitsminister mit Unterstützung Schleswig-Holstein darauf verständigt, dass bundesweit für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr gilt. In den Arztpraxen können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige (auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung) nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Die Arztpraxen – auch in Schleswig-Holstein – haben damit wie gefordert mehr Flexibiltät beim Einsatz des Impfstoffes. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben. Die verfügbare Impfstoffmenge ist weiterhin begrenzt.

Bei den Impfungen in Schleswig-Holstein bilden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und dabei insbesondere die Hausärztinnen und Hausärzte derzeit den Schwerpunkt der Impfkampagne bei den Erstimpfungen. Daher ist die Chance auf einen Impftermin in einer Arztpraxis höher als im Impfzentrum. Praxen haben teilweise individuelle Formen der Registrierung und entsprechende Listen eingeführt. Dort sollen weiterhin Impfberechtigte aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 – gemäß Bundesimpfverordnung vorrangig Impftermine erhalten, sofern sie noch nicht geimpft wurden. Die Registrierung / Terminvergabe in den Arztpraxen erfolgt derzeit individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ärztinnen und Ärzte melden sich dazu beispielsweise aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten aufgrund des Alters. Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein rät zudem, dass beispielsweise Personen, die aufgrund ihres Berufes zu Priorität 3 gehören, sich auf der Website ihrer jeweiligen Praxis über die dortigen Möglichkeiten einer Registrierung informieren.

Nach derzeitigem Stand erhielten in Schleswig-Holstein laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums bisher 838.040 Personen mindestens eine Erstimpfung. Das entspricht rund 29 % der Bevölkerung. 287.522 davon haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 10