Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Saarland führt Meldepflicht für Borreliose ein – Gesundheitsminister Weisweiler: „Wichtiger Schritt, um detaillierte Informationen über die Verbreitung dieser Erkrankung zu bekommen“

Pressemitteilung

Saarbrücken – Die saarländische Landesregierung hat heute eine Verordnung zur Einführung einer Meldepflicht für Borreliose beschlossen. Das Saarland hat damit, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, als erstes westdeutsches Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Meldepflicht zu erweitern. Gesundheitsminister Georg Weisweiler: „Für das Saarland liegen keine verlässlichen Zahlen bezüglich der Häufigkeit von Borreliose-Erkrankungen vor. Die Meldepflicht soll helfen, auch im Saarland zukünftig an detaillierte Zahlen zu gelangen.”

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht derzeit keine bundesweite Meldepflicht für Lyme-Borreliose vor. Nur die sechs östlichen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übermitteln seit 1991 die Neuerkrankungen an das Robert-Koch-Institut. Seit Beginn der Übermittlung von Borreliose-Fällen hat die Zahl der durch die sechs östlichen Bundesländer an das RKI übermittelten jährlichen Neuerkrankungen zugenommen. In Deutschland erkranken schätzungsweise 0,3 – 1,4 % der Menschen, die von einer Zecke gestochen wurden, an einer Lyme-Borreliose.

Zusätzlich zu der nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden Meldepflicht für meldepflichtige Erkrankungen sind dem zuständigen Gesundheitsamt dann auch die Erkrankungen an und der Tod durch Borreliose zu melden. „Die Einführung einer Meldepflicht ist ein wichtiger Schritt, um ein epidemiologisches Bild der Borrelien-Infektionen und der Krankheit Lyme-Borreliose zu bekommen”, so Minister Weisweiler. „Besonders für die Präventionsarbeit werden weitere Aufschlüsse über das regionale Erkrankungsrisiko benötigt. Wir hoffen, durch die Meldepflicht potentielle Risikogebiete näher identifizieren zu können, um gezielter Präventions- und Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.”

Hintergrund: Der beste Schutz vor Borreliose ist und bleibt der Schutz vor Zeckenstichen. Zecken halten sich vor allem in bodennaher Vegetation mit feuchtem Mikroklima auf (hohes Gras, Kraut, Strauchwerk, Farne), aber auch in Wäldern (besonders Laubwäldern). Gärten können „zeckenfeindlich” gestaltet werden, indem zum Beispiel der Rasen kurz gehalten wird. Das Tragen von Kleidung, die möglichst viel Körperfläche bedeckt und an den Hand- und Fußgelenken geschlossen ist (langärmelige Hemden und Hosen, Socken über die Hosen ziehen, festes Schuhwerk), erschweren den Zecken den Zugang. Gründliches Absuchen des ganzen Körpers und der Kleidung (insbesondere bei Kindern) nach Zecken und ein rasches Entfernen verringern das Risiko einer Infektion.