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Sachverständige sehen UN-Konvention als Leitbild für die Behindertenpolitik

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen bezeichneten die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Meilenstein der modernen Behindertenpolitik. Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK bezeichnete die UN-Konvention als Leitbild für die zukünftige Politik für Menschen mit Behinderungen. Der geladene Sachverständige der Aktion Psychisch Kranke e.V., Prof. Dr. Peter Kruckenberg, zeigte sich zufrieden mit dem Übereinkommen, da auch Menschen mit psychischen Erkrankungen von der UN-Konvention profitieren werden.

Die meisten Sachverständigen wiesen auf die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung sowie die intensive Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände beim anstehenden Umsetzungsprozess hin. Claudia Zinke vom Paritätischen Gesamtverband betonte, dass die Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit notwendig sei, um die Ziele der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte Gesellschaft bekannt zu machen.

Kritik gab es von den Sachverständigen für die deutschsprachige Übersetzung und die Denkschrift. Ottmar Miles-Paul, Prof. Dr. Theresia Degener sowie Jens Kaffenberger erklärten, dass bei der Übersetzung eklatante Fehler gemacht worden seien. So wurde der Begriff “Inclusion” mit “Integration” anstatt mit “Inklusion” übersetzt. Ebenso wurde die Übersetzung von “Living independently” als “unabhängige Lebensführung” anstelle von “selbstbestimmt Leben” und die Übersetzung von “accessibility” mit “Zugänglichkeit” kritisiert.

Die Denkschrift wurde in erster Linie wegen Artikel 24 kritisiert, der das Thema “Bildung” behandelt. Prof. Dr. Jutta Schöler verwies auf eine Feststellung in der Denkschrift, derzufolge die “Vielfalt der Förderorte” ein “personenbezogenes, individualisierendes Angebot” bereitstelle. Sowohl Prof. Dr. Schöler als auch Ottmar Miles-Paul wiesen darauf hin, dass diese Feststellung für Deutschland nicht korrekt sei, da Kindern mit Behinderungen der Besuch einer Regelschule sehr häufig verwehrt werde.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Kritikpunkte aufgreifen und in den Umsetzungsprozess einbeziehen. Eine Beteiligung der Menschen mit Behinderungen ist dabei für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unerlässlich.