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Schon mehr als 7.500 Rabattverträge

Zahl des Monats: 7.546

Berlin – Nach Angaben des ifap-Service-Institutes für Ärzte und Apotheker gab es zum Stichtag 15. September 2007 in Deutschland 7.546 verschiedene Arzneimittelrabattverträge. Die Krankenkassen haben diese mit 62 Arzneimittelherstellern abgeschlossen. Damit hat die Zahl der Rabattverträge seit dem Frühjahr 2007 sprunghaft zugenommen. Ohne moderne EDV-Anlagen ließe sich die Arzneimittelversorgung der deutschen Bevölkerung überhaupt nicht mehr darstellen. Denn um den Apotheken den Umgang mit dieser Flut an Rabattverträgen zu ermöglichen, mussten in den letzten Monaten rund 10 Millionen zusätzliche Computer-Datensätze in die Apotheken-EDV eingespielt werden.

Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) haben die rund 20.500 Arzneimittel, die in den Rabattverträgen erfasst sind, mittlerweile einen Anteil von etwa 18 Prozent an den rund 110.000 apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Und diese Zahl könnte bereits im nächsten Jahr noch einmal deutlich ansteigen.

Denn dann werden neue Rabattverträge wirksam. So hat beispielsweise das AOK-System Anfang August die Rabattverträge für die Jahre 2008 und 2009 ausgeschrieben. Für insgesamt 82 Wirkstoffe erwartet die AOK Angebote von den Generika-Herstellern. Bislang sind im größten deutschen Krankenkassenverbund 43 Wirkstoffe von Rabattverträgen erfasst. Gelingt es der AOK, für jede der ausgeschriebenen 82 Substanzen Vertragspartner zu finden, wird sich die Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten noch einmal nachhaltig verändern. Das Marktforschungsinstitut IMS Health rechnete aus, dass dann 40 Prozent aller zu Lasten der AOK abgegebenen Packungen Arzneimittel sein können, für die ein Rabattvertrag besteht. Eingeschränkt auf die Segmente Generika und patentfreie Erstanbieter-Produkte könnten rabattierte Arzneimittel sogar in 56 Prozent aller Verordnungen in den Apotheken abgegeben werden.

Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die Apotheker verpflichtet, Rabattvertragsarzneimittel in jedem Fall abzugeben, in dem für den betreffenden Wirkstoff dementsprechende Vereinbarungen zwischen der jeweiligen Krankenkasse und Arzneimittelherstellern bestehen und ein Austausch pharmakologisch und rechtlich möglich ist.

http://www.progenerika.de