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Schutz vor Passivrauchen: Vorschläge der Länderarbeitsgruppen entlassen den Bund nicht aus der Verantwortung

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Einigung der Länderarbeitsgruppe zum Schutz vor Passivrauchen erklären Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin und Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:

Die Vorschläge, die die Länderarbeitsgruppe zum Schutz vor Passivrauchen vorgelegt hat, sind erfreulicherweise konsequenter als die der Koalitionsarbeitsgruppe auf Bundesebene. Die umfassenden Rauchverbote etwa in Krankenhäusern und Schulen sowie weit reichende Regelungen für alle Gaststätten sind zu begrüßen. Damit ist die unsinnige Unterscheidung beim Schutz vor Passivrauchen zwischen Speise- und Schankgaststätten zu differenzieren endlich vom Tisch. Denn Arbeits- und Verbraucherschutz müssen überall gelten.

Das Machtwort der EU und die Beharrlichkeit der Opposition im Bundestag haben mit dafür gesorgt, dass nun Vorschläge vorliegen mit denen sich Deutschland im europäischen Vergleich nicht blamieren würde. Wir fordern die Ministerpräsidenten der Länder auf, diese Expertenvorschläge umzusetzen und nicht ihre jeweils eigenen Süppchen zu kochen. Erste Äußerungen aus den Ländern zeigen bereits, dass Skepsis angebracht ist und noch lange nicht klar ist, ob die vorliegenden Vorschläge jemals in die Realität umgesetzt werden.

Selbst wenn diese Vorschläge bundesweit Realität würden, darf sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stehlen, über das Arbeitsschutzgesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr konsequent vor dem schädlichen Tabakqualm zu schützen.