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Schwarz-Gelb ist der Anwalt der Ärzte, nicht der der Patientinnen und Patienten

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Anlässlich der Beratung des SPD-Antrags “Für ein modernes Patientenrechtegesetz” im Plenum des Deutschen Bundestages erklären der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Karl Lauterbach und die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin Marlies Volkmer:

Die Debatte hat es deutlich gemacht: Herr Zöller wird nie und nimmer ein Patientenrechtegesetz zustande bringen, das den Namen verdient. Zu groß sind die Unterschiede, die sich zwischen seinen Vorstellungen und denen der Koalitionsabgeordneten auftun.

Ein schwarz-gelbes Gesetz wird allenfalls das bestehende Recht zusammenfassen. Nahezu jeder Punkt, der darüber hinausgehen würde, wurde von der FDP, aber auch vom CDU-Abgeordneten Henke als Vertreter der Ärzteschaft abgelehnt.

Und dies mit abenteuerlichen Begründungen: Es sei “bürokratisch”, die Opfer von Behandlungsfehlern zu stärken. Die SPD-Vorschläge offenbarten ein “mangelndes Vertrauen in die Ärzteschaft”.

Es sind diese Anwürfe, die einiges offenbaren: Sie offenbaren die Unkenntnis über die Probleme von Opfern von Behandlungsfehlern, die oft jahrlangen Prozessen vor nicht spezialisierten Kammern ausgeliefert sind, die sich oft vergeblich um die Herausgabe von Dokumenten bemühen oder die beim Verdacht eines Behandlungsfehlers nicht von ihrer Krankenkasse unterstützt werden. Sie offenbaren, wessen Interessen die Koalition eigentlich wahren will: Die der Ärzteschaft, die sich selbst als besten Anwalt der Patienten sieht.

Dieses mangelnde Verständnis für die Probleme der Patientinnen und Patienten offenbart auch der Umgang mit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD): Noch immer hat die Koalition keinen einzigen Vorschlag vorgelegt, wie die UPD nach dem 31.12. fortgeführt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt endet ihre Finanzierung. Das ist ein bitteres Armutszeugnis für eine Koalition, die vorgab, die unabhängige Beratung der Patientinnen und Patienten sogar ausbauen zu wollen.