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Selbsthilfeförderung der GKV kann jetzt auch online beantragt werden

Neues Internetportal von vdek und Ersatzkassen

Berlin – Bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen können Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen nun auch online einreichen. Das ermöglicht ein neues Internetportal, das der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gemeinsam mit TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK entwickelt hat. Über die Website www.selbsthilfefoerderung.com können zunächst bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen eine Pauschalförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beantragen. Die GKV leistet über die Pauschalförderung einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Selbsthilfeorganisationen erhalten hierzu finanzielle Unterstützung für laufende Kosten wie zum Beispiel Miete, Büromaterial, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen. Ab 2022 wird es über das Internetportal auch möglich sein, Anträge auf Förderung von einzelnen Selbsthilfeprojekten zu stellen. Zudem ist vorgesehen, dass dann auch Organisationen auf Landesebene die Möglichkeit erhalten, Pauschal- und Projektförderung online zu beantragen. Die bisherige Antragstellung auf dem Postweg bleibt weiterhin möglich.

Elsner: Digital-Angebot vermeidet unnötige Kontakte in Corona-Zeiten

„Das Engagement der Selbsthilfeorganisationen gibt Millionen Menschen in Deutschland Halt und Hilfe. Für die Ersatzkassen ist die Förderung dieses Engagements nicht nur Verpflichtung, sondern ein wichtiges Anliegen. Mit 4,5 Millionen Euro sind sie übrigens 2020 erneut Hauptförderer der Selbsthilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das neue Portal macht nun die Antragstellung auf Fördermittel noch leichter und schneller möglich. Dass die Bearbeitung der Anträge von zu Hause erfolgen kann, ist in Zeiten der Kontaktbeschränkungen durch Corona ein zusätzlicher Vorzug des Digital-Angebots“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Die Antragstellung über das neue Internetportal ist sehr nutzerorientiert, Antragsteller werden mit einem Benutzerhandbuch Schritt für Schritt durch den Anmelde- und Antragsprozess geführt.

Mehr Informationen und Hilfe

Antworten auf häufige Fragen: Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Onlineverfahren gibt es auf www.selbsthilfefoerderung.com unter „FAQ – Das sollten Sie wissen“.

Technischer Support: Bei technischen Problemen mit der Website, Fragen zu Anmeldung oder Benutzung der Seite hilft die Hotline 06104/94 73 64 11. Alternativ besteht die Möglichkeit eine E-Mail zu schreiben an selbsthilfefoerderung@itsg.de.

Fachlicher Support: Fragen zum Antrag oder einer Nachforderung des vdek beantwortet der fachliche Support unter 030/2 69 31-19 20 oder per E-Mail unter selbsthilfe@vdek.com.

Anträge auf dem Postweg stellen: Wer wie bisher die Förderung auf dem Postweg beantragen will, findet die notwendigen Formulare weiterhin auf der Website des vdek unter www.vdek.com/selbsthilfe.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.