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So landet Ihr Geld in guten Händen

Spenden für Gesundheitsorganisationen

Adventszeit ist Spendenzeit: Die Stiftung Warentest hat elf große Organisationen aus dem Gesundheitsbereich unter die Lupe genommen. Sieben besitzen ein besonders aussagekräftiges Siegel.

Jetzt zum Jahresende ist die Spendenbereitschaft besonders hoch. Viele Menschen entscheiden sich für die finanzielle Unterstützung einer Gesundheitsorganisation – wie Ärzte ohne Grenzen, die Deutsche Kinderkrebsstiftung oder das Deutsche Rote Kreuz. Bei der Auswahl der passenden Spendenorganisation lohnt es sich, genau hinzuschauen.

„Wer Geld für einen guten Zweck gibt, möchte, dass es sicher dort hilft, wo es gebraucht wird: bei den Bedürftigen. Mit unseren Tipps möchten wir allen helfen, bei der Wahl der passenden Spendenorganisation den Durchblick zu behalten“, sagt Stefan Fischer, Experte bei der Stiftung Warentest.

Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten

Eine der wichtigsten Fragen lautet: Wofür verwenden die Organisationen das gespendete Geld? Für die tatsächliche Hilfe oder Ausgaben für Verwaltung und Werbung? Das unabhängige Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat dafür ein Kriterium entwickelt – und fordert, dass von jedem ausgegebenen Euro mindestens 70 Prozent dem Spendenzweck zugutekommen. Von den elf betrachteten Organisationen haben sieben das DZI-Spendensiegel. Vier Hilfsorganisationen haben dieses Siegel nicht – Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Krebshilfe, DKMS und Malteser Hilfsdienst. Auf Nachfrage begründen sie das u. a. mit der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat oder hohen Kosten für die Lizensierung.

„Das DZI-Spendensiegel ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Organisation spendenwürdig ist, aber nicht der einzige“, sagt Stefan Fischer. Weitere Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Spendenorganisation zeigt die Checkliste der Stiftung Warentest: etwa aussagekräftige Label, Infos zu Projekten und Kontaktadressen auf den Websites, sachliches Werbematerial und der Verzicht auf bedrängende Haustürwerbung.

Rheinland-Pfalz: Sammlungsverbot für drei Organisationen mit Gesundheitsfokus

Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das Sammlungsverbote ausspricht. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sorgt dafür, dass die Spende dem beworbenen Zweck zugutekommt. Stellt die ADD beispielsweise eine zweckwidrige Verwendung der Spenden fest, kann sie ein landesweites Sammlungsverbot erlassen. Seit 2019 hat sie das für drei Organisationen im Bereich Gesundheit getan: Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e. V., Kinder Krebs Aktion Deutschland e. V., DEKUNA e. V. – Deutscher Kinder- Umwelt- und Natur Adjutor. Gründe waren, dass etwa keine Gewähr für die einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden bestand bzw. ein zu hoher Prozentsatz der Mitgliedsbeiträge für Fremdfirmen, Mitgliedergewinnung oder -verwaltung verwendet werden darf.

Der gesamte Report und weitere Tipps erscheinen in der Januar-Ausgabe von Stiftung Warentest Finanzen – und online unter www.test.de/spenden-fokus-gesundheit.