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Sofort-Transformationskosten Krankenhaus: Anstatt Geld mit der Gießkanne zu verteilen, braucht es echte Strukturreformen!

Bundeshaushalt

Sofort-Transformationskosten Krankenhaus: Anstatt Geld mit der Gießkanne zu verteilen, braucht es echte Strukturreformen!

Anlässlich der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 4. September 2025 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Anstatt planlos Geldgeschenke zu verteilen, sollten Finanzhilfen über sinnvolle Verteilungsschlüssel nur an solche Einrichtungen gehen, deren Förderung im Gemeinwohlinteresse liegt. Das Haushaltsbegleitgesetz für 2025 sieht unter anderem vor, aus dem Sondervermögen insgesamt vier Milliarden Euro „Sofort-Transformationskosten“ für die Betriebskosten der Krankenhäuser bereitzustellen. Diese sollen als prozentualer Aufschlag auf jede Krankenhausrechnung verteilt werden. Der Ansatz, alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Bedarfsnotwendigkeit pauschal zu unterstützen, geht in die völlig falsche Richtung. Das Vorhaben konterkariert das Ziel der Krankenhausreform, die Strukturen nach Qualitätskriterien und Bedarf neu zu ordnen. Stattdessen soll Geld mit der Gießkanne an alle Häuser verteilt werden. Begünstigt werden damit auch Krankenhäuser, die weder bedarfsnotwendig sind noch Leistungen mit ausreichenden Qualitätsstandards erbringen.

Rechnungsaufschlag setzt Anreiz zur Fallzahlausweitung

Besonders negativ ist, dass mit dem Aufschlag auf jede Rechnung ein neuer Anreiz zur Fallzahlausweitung gesetzt wird. Zudem sind die Krankenhäuser bereits in den Pandemiejahren über den Bedarf hinaus finanziell gestützt worden. Eventuelle finanzielle Schwierigkeiten gehen insbesondere auf den Rückgang der stationären Fälle und eine unzureichende Investitionsförderung der Länder zurück. Wir brauchen eine schnelle Umsetzung der Krankenhausreform mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards, damit auch in Zukunft eine gute Versorgung finanzierbar bleibt und das Personal sinnvoll eingesetzt wird.

Versicherungsfremde Leistungen: Staat schuldet Versicherten Geld

Auch mit den im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) werden die grundsätzlichen Probleme nicht angegangen. Durch die Darlehen wird verschleiert, dass der Staat der GKV und SPV Geld für versicherungsfremde Leistungen schuldet. Allein die vollständige Erstattung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfangende brächte der GKV rund zehn Milliarden Euro jährlich. In der SPV kommen die Beitragszahlenden unter anderem für die soziale Absicherung pflegender Angehöriger auf (rund 4,5 Milliarden Euro jährlich), die mit Steuergeld bezahlt werden müsste. Die Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen gehört zu den zentralen Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung der beiden Sozialversicherungszweige. Zudem fordern wir Ersatzkassen ein sofortiges Ausgabenmoratorium und langfristige Strategien, die die Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht bringen.”