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Sozialministerin Lieberknecht: “Menschen mit Behinderungen in alle Lebensbereiche integrieren!”

Aufträge für Werkstätten für behinderte Menschen werden bei Ausgleichsabgabe angerechnet

Erfurt – Zahlreiche Betriebe, vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe, beklagen einen Mangel an geeigneten schwerbehinderten Arbeitnehmern für Tätigkeiten in ihren Betrieben. Obwohl diese Unternehmen bereit seien, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, seien sie verpflichtet, die volle Ausgleichsabgabe zu entrichten,

Arbeitgeber, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte einzustellen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt entrichten. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtplatz sind je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht zwischen 105 und 260 Euro pro Monat zu zahlen. Die Ausgleichsabgabe wird ausschließlich für Leistungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeits- und Berufsleben verwendet. Sie dient insoweit dem Antrieb zur Einstellung schwerbehinderter Menschen, aber auch dem Ausgleich von Kosten, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen.

Sozialministerin Christine Lieberknecht: “Grundsätzlich ist dies ein bewährter Weg, um Arbeitsplätze für die Menschen mit Behinderungen im Bereich des 1. Arbeitsmarktes zu schaffen. Es ist aber auch verständlich, dass Unternehmen, die sich intensiv um die Einstellung behinderter Arbeitnehmer bemühen, sie jedoch aufgrund ihres betrieblichen Anforderungsprofils nicht finden können, sich ungerecht behandelt fühlen. Ich rate daher solchen Betrieben, zu prüfen, inwieweit sie stärker als bisher Aufträge an Werkstätten vergeben können.”

50 % des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages für Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen werden auf die Ausgleichsabgabe angerechnet.

“Möglicherweise müssten dann manche Firmen gar keine Abgabe zahlen”, sagte Ministerin Christine Lieberknecht.

Die Ausgleichsabgabe ziele in erster Linie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen direkt in der Wirtschaft, weil es “unser gemeinsames Anliegen ist, Menschen mit Behinderung in möglichst alle Lebensbereiche zu integrieren.

Wir dürfen jedoch nicht verkennen, dass es hierbei in der Praxis Schwierigkeiten geben kann, weil für bestimmte berufliche Anforderungen keine Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Das ist ein grundsätzliches Problem des Arbeitsmarktes. Es gibt, wie wir alle wissen, Branchen, die über einen Arbeitskräftemangel klagen, obwohl viele Menschen Arbeit suchen”, so Ministerin Christine Lieberknecht.

Um dennoch möglichst allen Menschen mit Behinderung, die einer Beschäftigung nachgehen wollen, Arbeit bieten zu können, sei es zweckmäßig, möglichst viele Aufträge an Werkstätten zu vergeben. Ein breites Feld zur Einbeziehung von Werkstätten für behinderte Menschen bietet die öffentliche Verwaltung. So gibt es z.B. in Jena eine Werkstatt mit Druckerei, in der vom Formblatt bis zur Farbbroschüre sehr verschiedene Druckerzeugnisse gefertigt werden können.

In Thüringen bieten 33 Werkstätten für behinderte Menschen mit zahlreichen Außenstellen eine große Palette an Erzeugnissen und Auftragsarbeiten an. Sie reichen von Elektronik-Recycling bis zu Montagearbeiten.

Eine Übersicht, welche Werkstätten welche Leistungen und Produkte anbieten, kann interessierten Unternehmen das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Referat Behindertenpolitik, unter der Telefon-Nr: 0361/37 98 330, zur Verfügung stellen.

Rund 9.300 behinderte Beschäftigte sind in den Thüringer Werkstätten tätig. Von 1991 bis 2008 kamen für den Bau und die Modernisierung solcher Werkstätten rund 185 Mio. Euro öffentlicher Fördermittel zum Einsatz. Davon stellte die Landesregierung 63,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Ministerin Christine Lieberknecht: “Die Bereitstellung moderner Werkstätten und Heime sind aber nur ein Schritt, um die Lebensqualität behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern. Wir müssen zu einem selbstverständlichen Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen in nahezu allen Gesellschaftsbereichen kommen”, unterstrich Ministerin Lieberknecht ihr Anliegen.