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Sozialministerin Ross-Luttmann: „Wir bündeln in Niedersachsen die Kräfte für einen besseren Kinderschutz“

Zweite Niedersächsische Kinderschutzkonferenz

Hannover – Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann hat heute auf der 2. Niedersächsischen Kinderschutzkonferenz den Dialog über Maßnahmen zur besseren Erkennung und Vermeidung von Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung fortgesetzt. “Mit den Kinderschutzkonferenzen bündeln wir in Niedersachsen die Kräfte für einen besseren Kinderschutz. Wir betrachten das als gesamtgesellschaftliche Aufgabe”, so Mechthild Ross-Luttmann anlässlich der Zusammenkunft mit knapp 40 Vertreterinnen und Vertretern von Expertenverbänden und Institutionen – u.a. Kinderschutzbund, Krankenkassen, Ärzteverbände, Wohlfahrtsverbänden, Landesgesundheitsamt und Kommunen.

Weil das Thema Kinderschutz an vielen Stellen Überschneidungen etwa zu Themen wie Kindergesundheit, Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern oder Entwicklungsförderung bei Kindern hat, hatte die 1. Niedersächsische Kinderschutzkonferenz im Dezember 2006 einen Arbeitskreis mit dem Auftrag gebildet, sog. Best-Practise-Beispiele zur Früherkennung und Vermeidung von Vernachlässigung und Misshandlung in Niedersachsen zusammenzutragen. Sie sind in der Broschüre “Kinderschutz in Niedersachsen” veröffentlicht, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 2. Kinderschutzkonferenz heute ebenso vorgestellt wurde wie das “Handlungskonzept Kinderschutz Niedersachsen”.

Ross-Luttmann: “Gelungene Praxisbeispiele sollen Anregungen für eine weitere Qualifizierung des Kinderschutzes geben. Wir müssen das Rad nicht immer neu erfinden. Häufig ist es hilfreich zu schauen, was andere schon machen. Kontaktadressen ermöglichen es Interessierten, sich ausführliche Informationen zu beschaffen, um eine Übertragung ähnlicher Projekte vor Ort auszuloten.” Die Sozialministerin dankte den Mitgliedern des Arbeitskreises “Best-Practise-Beispiele Kinderschutz” unter dem Vorsitz von Jörg Niemann (Leiter Ersatzkassenverbände Niedersachsen) für ihr Engagement bei der Erhebung und Auswahl der Projekte. Die neue Broschüre kann von interessierten Einrichtungen, Projekten und Institutionen beim Niedersächsischen Sozialministerium, E-Mail: postausgangsstelle@ms.niedersachsen.de angefordert oder aus dem Internet: http://www.ms.niedersachsen.de >Service > Publikationen heruntergeladen werden.

Die Landesregierung drängt darauf, dass die Früherkennungsuntersuchungen qualifizierter werden. Ross-Luttmann: “Die bisherigen Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen zielen nicht auf die Erkennung von Kindesmisshandlungen ab, sondern auf die Verbesserung der Kindergesundheit allgemein. Es geht aber um viel mehr als Größe, Gewicht und Infektionskrankheiten. Auch die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere der relativ große Zeitraum zwischen der U 7 (nach Vollendung des 24. Lebensmonats) und der U 8 (48. Lebensmonat) und die letzte Früherkennungsuntersuchung im Kindeshalter mit 5 Jahren stellen die Zweckmäßigkeit dieser Untersuchungen bzgl. des Schutzes von Kindern vor Misshandlungen und Vernachlässigung in Frage.” Dies war auch Ergebnis einer weiteren Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Rainer Timmermann (Präsident Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) und Dr. Tilman Kaethner (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Landesverband Niedersachsen).

Ross-Luttmann: “Eine landesrechtliche Regelung zur Einführung eines verbindlicheren Einlade- und Meldewesens macht erst dann Sinn, wenn der gemeinsame Bundesausschuss die Kinderuntersuchungsrichtlinie so weiterentwickelt hat, dass durch die Früherkennungsuntersuchung auch bessere Chancen zur Erkennung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen bestehen. Ich habe deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vergangene Woche erneut aufgefordert, die Früherkennungsuntersuchungen zügig an die Bedürfnisse eines effektiven Kinderschutzes anzupassen. Nach einer entsprechenden Erweiterung der Untersuchungskriterien kann ich mir auch für Niedersachsen die Einführung eines verbindlicheren Einladungswesens gut vorstellen.”

Denkbar sind dann laut Ross-Luttmann folgende Eckpunkte für ein verbindlicheres Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen in Niedersachsen:

1. Übermittlung der notwendigen Daten an eine neu einzurichtende zentrale Stelle Die Meldebehörden (Städte und Gemeinden) übermitteln regelmäßig die erforderlichen Daten der Kinder an eine neu einzurichtende zentrale Stelle. Dabei wäre eine erstmalige Datenübermittlung anlässlich der Geburt bzw. des Zuzugs des Kindes in den Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sinnvoll. Für die Datenübermittlung ist eine landesrechtliche Regelung notwendig. In dieser Regelung sind der Anlass und Zweck der Datenübermittlung sa owie die zu übermittelnden Daten und die Datenempfänger zu bestimmen.

Die zentrale Stelle könnte beispielsweise beim Landesgesundheitsamt eingerichtet werden.

2. Einladung zur Teilnahme an der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung von Seiten der zentralen Stelle an die gesetzlichen Vertreter

Die zentrale Stelle lädt den gesetzlichen Vertreter ein zur Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung, die bevorsteht. Hierbei wird auf eine Frist zur Teilnahme hingewiesen, die sich aus den vorgesehenen Fristen der U-Untersuchungen ergeben. Dieses Einladungsverfahren sollte beginnen mit der U5 (6.-7. Lebensmonat) und enden mit der U9 (5-5,5 Jahre). Es würde also insgesamt fünf Untersuchungen umfassen.

Bei knapp 70.000 Kindern pro Jahrgang in Niedersachsen müssten 5 x 70.000 = 350.000 Einladungen jährlich versandt werden. Die Einladungsschreiben sollten mehrsprachig abgefasst werden.

1.Rückmeldung von Seiten der Ärzte an die zentrale Stelle bei Durchführung einer Früherkennungsuntersuchung Ärzte, die Früherkennungsuntersuchungen durchführen, übermitteln die Daten des untersuchten Kindes an die zentrale Stelle. Für diese Datenübermittlung ist eine landesrechtliche Regelung notwendig. Es wäre bei der Realisierung eines solchen Verfahrens mit dena kassenärztlichen Vereinigungen zu klären, ob den Ärzten für diese Rückmeldung Kosten erstattet werden müssten.

2.Abgleich der Rückmeldung in der zentralen Stelle Die zentrale Stelle gleicht die Daten ab. Kinder, von denen keine positive Rückmeldung über die Teilnahme vorliegt, gelten als “nicht untersucht”.

3.Erinnerungsschreiben von Seiten der zentralen Stelle im Falle einer Nichtteilnahme Im Falle einer Nichtteilnahme an den U5 – U9 bis einen Monat vor Ablauf der genannten Frist erinnert die zentrale Stelle den gesetzlichen Vertreter. Die GKV finanziert die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen nur innerhalb einer bestimmten Frist. Insofern muss ein Erinnerungsschreiben zeitlich so gelegt werden, dass daraufhin die Untersuchung noch innerhalb dieser Frist durchgeführt werden kann. Geschätzt wird, dass rund 50.000 (durchschnittlich 15% eines Jahrgangs) Erinnerungsschreiben jährlich ergehen werden.

4.Übermittlung der notwendigen Daten im Falle einer Nichtteilnahme trotz Erinnerungsschreiben von der zentralen Stelle an eine kommunale Stelle Wird eine Früherkennungsuntersuchung U5 – U9 trotz Erinnerung nicht nachgeholt, übermittelt die zentrale Stelle dies an eine kommunale Stelle. Als Adressaten kämen hierfür die unteren Gesundheitsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) oder die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe / Jugendämter (Landkreis, kreisfreie Städte und einige kreisangehörige Städte) in Frage. Geschätzt wird, dass bis zu 15.000 Meldungen (30% der Erinnerungsschreiben) erfolgen werden.

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Ab ca. 16°° Uhr können Sie bei Interesse unter Telefonnummer 0511 / 120 4058 oder 0511 / 120 4060 ein Foto von Ministerin Ross-Luttmann mit dem Vorsitzenden des Deutschen Kinderschutzbundes, LV Niedersachsen, Johannes Schmidt bestellen.