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Sozialministerium zur Diskussion über die Pflegesituation / Fehler in der Pressearbeit

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

Magdeburg – Der Pressesprecher räumt ein, am Freitag, dem 31. August 2007, eine falsche Erstbewertung zu am gleichen Tag veröffentlichten Bundeserhebungen zur Situation in der Pflege gegeben zu haben. Ursache war ein falsch aufbereitetes Zahlenmaterial.

Zugleich weist der Pressesprecher jedoch den Vorwurf der Schönfärberei zurück:

“Es war nicht Intention, mit vermeintlich günstigeren Zahlenkolonnen ein für das Land besseres Bild zu zeichnen. Vielmehr erschien das aufbereitete Zahlenmaterial schlüssig zu sein. Dem war leider nicht so, wie jedoch erst nach direkter Rückkoppelung mit dem MDK offenkundig wurde. Das Ministerium hat nach dem Abgleich der Daten mit dem MDK seine Bewertung am Montag, dem 3. September, per Pressemitteilung korrigiert.”

Der Pressesprecher betont zugleich:

“Jede Prüfung und jede aufgedeckte Schwachstelle in der Pflege werden ernst genommen. Die Heimaufsicht geht allen Hinweisen, Kritiken und Anregungen sorgfältig nach. Werden bei den Kontrollen Mängel dokumentiert, wird alles Notwendige veranlasst, um diese abzustellen.

Ein Zustand, wie er laut Magdeburger Volksstimme vom 4. September, vom Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK, Hans-Jürgen Müller, beschrieben wurde (“Auch in Sachsen-Anhalt verhungern und verdursten Pflegebedürftige oder werden eingesperrt”), nehmen wir nicht hin. Hier muss der MDK die Fälle konkret benennen. Jedem Einzelfall werden wir auch mit der Heimaufsicht nachgehen – unverzüglich und schonungslos. Wir stellen uns der Realität.

Es darf aber auch nicht passieren, dass gut arbeitende Einrichtungen durch Pauschaldarstellungen in Misskredit gebracht werden. Weder Schönfärberei noch Schwarzmalerei sind angebracht.”

Zu den Prüfungen in der Pflege im Einzelnen:

Die Heimaufsicht Sachsen-Anhalt war 2006 in jedem Heim zur Kontrolle, in 35 Prozent der Fälle auch unangemeldet. Dabei wurde 53 Beschwerden nachgegangen, von denen sich 17 letztlich als begründet erwiesen haben. Bei den festgestellten Mängeln handelte es sich vor allem um Versäumnisse in der Betreuungsplanung und -dokumentation. Alle Mängel konnten unverzüglich abgestellt werden, was bei einer Nachkontrolle der Heimaufsicht auch überprüft wurde

Der Medizinische Dienst der Kassen Sachsen-Anhalt prüft nach zwei Verfahren:

Erstens gibt es eine Pflegebegutachtung. Bei Antrag auf Pflegeleistung oder Änderung der Pflegestufe werden der Pflegezustand und Pflegemängel begutachtet. Dabei ergaben sich für das Jahr 2005 Beanstandungen im Bereich von zwei bis drei Prozent der untersuchten Pflegebedürftigen. So wurde für zwei Prozent der begutachteten Pflegebedürftigen bilanziert, dass sie zu wenig essen und trinken. Etwa drei Prozent wiesen Druckstellen auf, die auf ein zu seltenes Umbetten schließen lassen können.

Zweitens führt der MDK eine Qualitätsprüfung durch. Der MDK geht auf Antrag der Pflegekasse in die Heime und begutachtet je nach Größe der Einrichtung in der Regel fünf bis 15 Pflegebedürftige. In dem Prüfbericht für 2005 heißt es für den stationären Bereich, dass etwa 27,6 Prozent der Pflegebedürftigen öfter umgebettet werden müssten und bei 19,3 Prozent stärker auf die Ernährung geachtet werden müsste.

In Sachsen-Anhalt gibt es 433 Pflegeheime und Tagespflegeinrichtungen mit etwa 25.400 Bewohnerinnen und Bewohnern.