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Spätabtreibung ist Kindestötung / Saarland für Beratungspflicht – gemeinsamer Antrag wäre wichtiges Signal

Sozialminister Gerhard Vigener:

Saarbrücken – * Gemeinsamer Koalitionsantrag zu Gesetzesänderung für Spätabtreibung wäre wichtiges Signal. * Saarland will mehr Beratung und Aufklärung. * Beratungspflicht wichtiger Bestandteil einer Rechtsänderung.

Der saarländische Sozialminister Prof. Dr. Gerhard Vigener ist dankbar für die Entscheidung der SPD Bundestagsfraktion, die Neuregelung der Gesetzeslage zu Spätabtreibungen erneut zu überdenken. “Es wäre wünschenswert, wenn in dieser wichtigen Frage die Koalition gemeinsam eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen könnte. Ich begrüße das Einlenken der SPD und hoffe, ein Koalitionsantrag steht am Ende dieses Prozesses”, so Vigener heute in Saarbrücken.

Mehrere Hundert Föten wurden in Deutschland im vergangenen Jahr nach dem dritten Schwangerschaftsmonat abgetrieben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es 171 sogar nach der 23. Woche. “Ein Randproblem ist dies bei weitem nicht, denn bei den Spätabtreibungen handelt sich um eine der moralisch schwierigsten und politisch heikelsten Fragen”, so Vigener.

“Wir brauchen eine Reform, die die Zahl der Spätabtreibungen reduziert. Es kann nicht sein, dass die Gesellschaft es akzeptiert, dass ohne weiteres lebensfähige Kinder im achten Monat noch abgetrieben werden dürfen. Das ist gegen die Menschenwürde. Für mich ist das letzten Endes Kindestötung”, so Vigener.

Ein großer Teil dieser Spätabtreibungen sind Folge der wissenschaftlichen Entwicklung – der vorgeburtlichen Diagnostik, bei der unter anderem eine eventuelle spätere Behinderung erkannt werden kann. Vor allem bei älteren Schwangeren wird zunehmend beispielsweise die nicht ganz ungefährliche Fruchwasseruntersuchung vorgenommen.

“Wir wissen, dass es in der Praxis sehr häufig schon einen gesellschaftlichen Druck gibt, Pränataldiagnostik zu machen, ohne dass vorher ausreichend über die Folgen beraten wird, die eine solche Untersuchung haben kann, hier braucht man Verbesserungen. Die Betroffenen brauchen mehr Beratung und Bedenkzeit. Ohne den Paragraph 218 grundsätzlich infrage stellen zu wollen, kann und darf eine vermutete Behinderung an sich allein kein Grund für eine Abtreibung sein. Wir sind daher für zusätzliche Pflichtberatungen und wollen eine Bedenkzeit vor der vorgeburtlichen Diagnostik und der Spätabtreibung. Entscheidend ist die Verbesserung der Aufklärung.

Hintergrund:

Spätabtreibungen seit 1995 erlaubt. In der Regel kommen 97 von 100 Kindern gesund zur Welt. Die meisten Behinderungen entstehen bei der Geburt oder dem Leben danach. Der Paragraph 218 erlaubt seit 1995 Frauen die Abtreibung bis kurz vor der Geburt, wenn ihre körperliche oder geistige Gesundheit gefährdet ist.