Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


spectrum|K: Die elektronische Gesundheitskarte kann kommen – jetzt muss die Politik handeln!

Zulassung zur Herausgabe und Nutzung für 53 Betriebskrankenkassen erteilt

Berlin – spectrum|K, das BKK Gemeinschaftsunternehmen, hat die erste Sammelzulassung zur Herausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfolgreich für die beteiligten Betriebskrankenkassen abgeschlossen. „Die Krankenkassen können nunmehr ihren Versicherten die neue elektronische Gesundheitskarte ausstellen“, so Ingo Werner, Geschäftsführer von spectrum|K. Die neuen Versichertenkarten bieten Vorteile für Versicherte und Kassen, wie etwa die Möglichkeit eines versichertenindividuellen Lichtbilds. Zudem können die von der Politik gewünschten und angekündigten elektronischen Anwendungen mit der Gesundheitskarte genutzt werden.

Ingo Werner: „Nunmehr ist die Politik gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte, den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Nutzung der ersten Kartenanwendungen, wie z.B. Notfalldaten, Arztbrief und Versichertenstammdatenmanagement, zeitnah zu schaffen. Im ersten gesetzgeberischen Schritt sollte die Verpflichtung zur Online-Prüfung und -Aktualisierung der eGK verankert werden. Nur so ist es möglich, die angestrebten Ziele wie Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung und Kostenreduzierung zu erreichen.“

Diejenigen Krankenkassen, die aufgrund der unsicheren gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen bisher eher zurückhaltend hinsichtlich der Umstellung auf die neue Versichertenkarte agierten, können gemeinsam mit spectrum|K auch in den nächsten Monaten alle notwendigen Schritte tätigen. Das spectrum|K-Angebot umfasst neben der eGK-Sammelzulassung die Prozessunterstützung, die Bereitstellung von Mustervorlagen zur Versicherteninformation, themenspezifische Schulungen bzw. Beratungen und die Nutzung von Portalanwendungen, wie etwa dem eGK|InfoCenter+, sowie die Entwicklung erster Mehrwertanwendungen.