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Stammzellgesetz – Beckstein missachtet Gewissensentscheidung von Abgeordneten

AG Bildung und Forschung

Berlin – Zu Berichten, wonach die bayerische Staatsregierung beschlossen hat, im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Aenderung des Stammzellgesetzes einzubringen, erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:

Die Plaene Bayerns, im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Beratung der Aenderung des Stammzellgesetzes einzubringen, stellen eine bislang einzigartige Missachtung der Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus offensichtlich allein parteipolitischen Gruenden dar.

Ueber Jahre haben sich die Parlamentarier aller Fraktionen mit dem komplexen und ethisch umstrittenen Thema Stammzellforschung sehr ernsthaft und intensiv auseinandergesetzt. Am 11. April 2008 hat sich eine klare Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ueber alle Parteigrenzen hinweg fuer eine Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz und fuer eine Klarstellung der Strafbarkeit ausgesprochen. Diese Entscheidung haben alle Abgeordneten individuell nach ihrem Gewissen getroffen. Die Befuerchtung, nach der einmaligen Verschiebung des Stichtages koennten weitere Verschiebungen folgen, wurde in den Beratungen dargestellt und von der Mehrheit des Parlaments verworfen.

Es ist leicht zu durchschauen, wenn nun die CSU versucht, von ihren innerparteilichen Problemen abzulenken, indem sie eine Gewissensentscheidung der Bundestagsabgeordneten in Frage stellt. Die Angst der CSU vor der Landtagswahl im September mag zu Kurzschlussreaktionen verleiten. Ethische Themen, die als individuelle Gewissensentscheidungen im Parlament abgestimmt werden, duerfen jedoch niemals auf solch eine plumpe Weise instrumentalisiert werden wie es die CSU-Landesregierung nun versucht.

An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass auch 19 Mitglieder und damit fast die Haelfte der CSU-Landesgruppe im Bundestag fuer die Verschiebung gestimmt haben. Das Meinungsbild in der CSU ist somit in dieser Frage erheblich gespaltener als Beckstein es gerne haette.

Voellig unklar ist auch, welches inhaltliche Ziel mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses erreicht werden soll. Will Bayern eine Gewissensentscheidung der Bundestagsabgeordneten zu einer Verhandlungsmasse degradieren? Wuenscht sich Beckstein ein Vetorecht bei ethischen Fragen? Die bayerische Landesregierung sollte besser auf dieses durchsichtige Ablenkungsmanoever verzichten.