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Stammzellgesetz muss novelliert werden

Klärung der Strafandrohung sowie eine Änderung der Stichtagsregelung

Berlin – Anlässlich der heutigen Anhörung zur Stammzellforschung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung, Ilse Aigner MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss, Michael Kretschmer MdB:

Die Anhörung hat gezeigt: Wir müssen das Stammzellgesetz überarbeiten. In den kommenden Wochen muss es darum gehen, fraktionsoffen über Gruppenanträge zu diskutieren und zu sehen, welche Änderungen die Mehrheit des Deutschen Bundestages mit trägt. Eine Klärung der Strafandrohung sowie eine Änderung der Stichtagsregelung sind hierbei zentral.

Auf jeden Fall muss der Kern des Gesetzes erhalten werden: Von Deutschland darf kein Anreiz zur Erzeugung und zum Verbrauch von Embryonen ausgehen! Derzeit gibt es jedoch weltweit bereits ca. 500 für die Forschung geeignete embryonale Stammzelllinien. Es gibt daher nach Einschätzung der Wissenschaftler keinen Hinweis, dass eine Erleichterung der Stammzellforschung in Deutschland einen solchen Anreiz schaffen würde.

Ziel des Stammzellgesetzes ist es aber auch, die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen auch in Deutschland in engen Grenzen und für hochrangige Forschungsziele zu erlauben. Dies betrifft vor allem die Entwicklung von Therapien für bisher unheilbare Krankheiten. Die Anhörung hat gezeigt, dass deutsche Forscher aber de facto insbesondere durch den deutschen Stichtag 1.1.2002 immer stärker eingeschränkt werden. Nur embryonale Stammzellen, die vor diesem Datum hergestellt wurden, dürfen derzeit in Deutschland für die Forschung verwendet werden. Sie weisen jedoch erhebliche qualitative Mängel auf und sind zunehmend für die wissenschaftliche Arbeit ungeeignet. Es wurde in der Anhörung auch ganz klar: Adulte Stammzellen können embryonale Stammzellen nicht ersetzen. Vielmehr ergänzen sich die Forschungsarbeiten an beiden Zelltypen gegenseitig. Um dem Ziel des Stammzellgesetzes, Forschung in den genannten Grenzen zu ermöglichen, gerecht zu werden, muss also das Gesetz geändert werden.

Wir sehen zudem den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber in der Pflicht, die Frage der Strafandrohung für Forscher klar zu regeln. Die hohe Rechtsunsicherheit, die deutsche Forscher heute insbesondere bei internationalen Kooperationen hinnehmen müssen, halten wir für inakzeptabel. Unsere Forscher müssen das Strafbarkeitsrisiko klar einschätzen können. Das ist, wie hochkarätige Juristen heute dargelegt haben, derzeit nicht der Fall.