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Stammzellgesetz: Ruhmloser Abschied des Nationalen Ethikrates

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Anlässlich der Pressekonferenz des Nationalen Ethikrates zum Stammzellgesetz erklärt Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin:

Der letzte Auftritt des Nationalen Ethikrates ist kein ruhmvoller Abschied des Gremiums. Unverständlich bleibt, warum der Nationale Ethikrat am Ende seiner Amtszeit noch unbedingt in aller Eile eine zweigeteilte Position zum Stammzellgesetz vorlegen muss, anstatt dem neuen Deutschen Ethikrat die ernsthafte Auseinandersetzung darüber zu überlassen.

Die von einem Teil des Ethikrates vorgeschlagene Ersetzung des Stichtages durch eine Einzelfallprüfung, ist nicht mit der Intention des deutschen Stammzellgesetzes vereinbar und missachtet die ethische Debatte und Position vieler Verbände.

Auch die Vorstellung die Strafandrohung für unrechtmäßigen Umgang mit humanen embryonalen Stammzellen ganz aus dem Gesetz zu nehmen, statt sie strikt auf das Inland zu begrenzen, zeigt, dass der Ethikrat weit über das Ziel hinausschießt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die EU-Ethikberater der EU- Kommission in einem heute vorgelegten Bericht dafür plädieren, die Nutzung menschlicher Embryonen zur Schaffung von Stammzellen so weit wie möglich zu reduzieren und Alternativen Vorrang zu geben.

Der Nationale Ethikrat hat es noch nicht einmal mehr geschafft, einen gemeinsamen Text zu verfassen und daraus unterschiedliche Voten abzuleiten, sondern es liegen nun zwei komplett unterschiedliche Texte und Voten vor. Damit ist die Stellungnahme für die weitere Debatte wenig brauchbar.