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Stammzellgesetz: Stichtag streichen, Kommerzialisierung verhindern

Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin – Anlässlich der heute veröffentlichten Vorschläge zur Veränderung des Stammzellgesetzes durch die technologiepolitische Sprechern der FDP, Ulrike Flach, erklärt die forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Petra Sitte:

Ich begrüße den Vorschlag der FDP. Der Stichtag im Stammzellgesetz gehört abgeschafft und durch eine Einzelfallprüfung ersetzt. Damit wird die Statik des Stammzellgesetzes beibehalten. Die hohen Standards zum Embryonenschutz bleiben unangetastet und das faktisch geltende Forschungsverbot in der embryonalen Stammzellforschung wird aufgehoben.

Mit der Streichung der Stichtagsregelung und der Überprüfung, dass keine Embryonen für Forschungsvorhaben in Deutschland zerstört worden sind, wird ein vernünftiger verfassungsmäßiger und ethischer Ausgleich zwischen Lebens- und Würdeschutz sowie zwischen Forschungsfreiheit und Heilungserwartungen getroffen. Grenzübergreifende Kooperationen werden so ermöglicht und die Wissenschaft hätte einen erweiterten Zugang zu qualitativ und quantitativ neuen Stammzelllinien.

Wichtig ist, dass die Kommerzialisierung dieser Forschung verhindert wird. So muss im Stammzellgesetz festgelegt werden, dass nur solche Stammzelllinien importiert werden dürfen, die von allgemein zugänglichen Stammzellbanken ohne Gewinnabsicht abgegeben werden.

Nicht zustimmungsfähig hingegen ist die Erweiterung der Importgründe. Die embryonale Stammzellforschung befindet sich immer noch im Grundlagenbereich. Klinische Anwendungen und Therapien sind frühestens in einem Jahrzehnt zu erwarten. Daher ist der Vorschlag der FDP, die Einfuhr über den Forschungszweck hinaus für diagnostische, therapeutische und präventive Absichten hinaus zu ermöglichen, vorschnell.