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Straffreistellung des Cannabisbesitzes zu medizinischen Zwecken abzulehnen

Keine Selbsttherapie mit Cannabis aus Eigenanbau

Berlin – Anlässlich ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zur medizinischen Verwendung von Cannabis erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

In der Medizin kann der kontrollierte Einsatz von Cannabinoiden bei bestimmten Erkrankungen, insbesondere dann, wenn Probleme mit herkömmlichen Schmerzmedikamenten auftreten, sinnvoll sein.

Diese Therapie gehört jedoch nach Meinung vieler Experten in die Hand des Arztes. Jede Form der Selbsttherapie auf der Grundlage von durch Eigenanbau gewonnenen Pflanzenteilen ist abzulehnen. Er gefährdet die Patientensicherheit und die Sicherheit der Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs.

Daher würde eine Straffreistellung des Cannabisbesitzes zu medizinischen Zwecken, wie von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken gefordert nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch die Sicherheit einer solchen Cannabinoid-Anwendung für den Patienten und für den behandelnden Arzt untergraben.

Zum anderen sind bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen derzeit weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Wenn Cannabinoide verwendet werden, dann sollten sie nicht als Medikamente der ersten Wahl eingesetzt werden, da es häufig zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen kommt. Dies ist besonders bei mittel- und längerfristigem Einsatz zu berücksichtigen.

Es liegt im Interesse der Patienten, dass der wissenschaftliche Nachweis für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikamentes erbracht wird, bevor es zugelassen werden kann. Seit dem 1. Oktober 2008 liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels mit Dronabinol vor, der derzeit geprüft wird.

Die Straffreistellung des Cannabisbesitzes zu medizinischen Zwecken, wie in den beiden Anträgen gefordert ist jedoch abzulehnen.