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Techniker Krankenkasse und Marketing Verein Deutscher Apotheker planen Kooperation

Für besseren Service in der Apotheke:

Köln – Die Apotheke ist für viele die erste Station, wenn sie Fragen zur Gesundheit haben. Dort erwarten immer mehr Menschen neben der Arzneimittelberatung auch fachkundige Auskünfte zu weiteren Gesundheitsthemen. Deshalb plant die Techniker Krankenkasse (TK) eine Zusammenarbeit mit dem Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V. (MVDA), Initiator von “LINDA. Die Apothekengruppe”, um ihren Versicherten einen besonderen Service zu bieten. Die Kooperation beinhaltet zum Beispiel, dass Versicherte ihr Medikament, mit dessen Hersteller die TK einen Rabattvertrag geschlossen hat, auf jeden Fall noch am gleichen Tag erhalten, wenn sie das Rezept bis 16 Uhr in der Apotheke abgeben. Reichen die Patienten das Rezept später ein, bekommen sie ihr Medikament bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages – falls gewünscht auch nach Hause – geliefert. Wer auf ein wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel umgestellt wird oder Fragen zu seinem verschriebenen Medikament hat, erhält außerdem eine ausführliche Beratung in der teilnehmenden Apotheke. Dabei soll insbesondere die so genannte Versicherteninformation Arzneimittel (TK-ViA) zum Einsatz kommen. Ähnlich einem Kontoauszug enthält TK-ViA eine Übersicht über die Kosten und Zuzahlungen der Medikamente, die in den vergangenen 24 Monaten verordnet wurden. Als zusätzliches Serviceangebot können die Versicherten in den beteiligten Apotheken kostengünstig einen Blutzuckertest durchführen, den Blutdruck messen oder den persönlichen Body-Maß-Index bestimmen lassen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass TK und MVDA gemeinsame Aktionen in den Apotheken durchführen. Eine Apotheke, die sich an der Zusammenarbeit beteiligt, erkennen die Versicherten an einem Schild im Eingangsbereich. Dem Kooperationsvertrag können sich alle MVDA-Mitgliedsapotheken anschließen, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement sowie das Siegel “Seniorengerechte Apotheke” der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e.V.) verfügen, bzw. diese bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nachweisen. So ist sichergestellt, dass die Apotheken beispielsweise mit einem Rollstuhl oder auch mit einem Kinderwagen erreicht werden können. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die teilnehmenden Apotheken die Leitlinien der Bundesapothekerkammer einhalten.