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Ulla Schmidt setzt Beirat zur Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit ein

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit hat Verbände und Wissenschaftler zur Mitwirkung in dem neuen Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Zusammenhang mit einem neuen Begutachtungsverfahren eingeladen. Entsprechend der Vorgabe des Koalitionsvertrages entwickelt das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungsgrundlagen für eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens in der Pflege. Am Ende dieses Prozesses wird Bundesministerin Ulla Schmidt dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag hierzu vorlegen.

Der gegenwärtige Begriff der Pflegebedürftigkeit steht in der Kritik, weil er Aspekte des Pflegebedarfs wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, Kommunikation und soziale Teilhabe nicht ausreichend einbezieht. Gesellschaftliche Entwicklungen wie der zunehmende Wunsch nach Wohngemeinschaften alter Menschen werden in den derzeitigen Regelungen der Pflegeversicherung nur unzureichend berücksichtigt.

Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Wir wollen eine Pflege, die den neuen Entwicklungen besser als bisher Rechnung trägt. Der heutige Begriff der Pflegebedürftigkeit muss daraufhin überprüft werden, wie er auch neuen Wohnformen und dem besonderen Bedarf demenzkranker Menschen gerechter werden kann. Im Beirat ist eine Vielzahl von Interessen und Kompetenzen versammelt. Ich erwarte, dass die Verbändevertreter und Einzelpersonen sich gemeinsam um eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung bemühen und ergebnisorientiert zum Wohl der pflegebedürftigen Menschen zusammenarbeiten. Zuversichtlich in dieser Hinsicht bin ich besonders deswegen, weil der neu gewählte Vorsitzende des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Wilhelm Schmidt, sich zur Übernahme des Vorsitzes in diesem Gremium bereit erklärt hat.”

Die Arbeit an diesem Themenfeld steht neben der Vorbereitung der kommenden Reform der Pflegeversicherung und greift inhaltlich wie zeitlich über diese hinaus. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und/oder andere Sozialleistungsbereiche auswirkt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Beirat führen die Spitzenverbände der Pflegekassen dazu ein umfangreiches Modellprojekt durch.

Der Beirat, der am 13. November 2006 erstmalig zusammenkommen wird, soll nicht nur über die Projektfortschritte informiert werden, sondern sich mit den genannten Fragestellungen aktiv auseinandersetzen und dem Bundesministerium für Gesundheit zum Vorgehen Vorschläge machen. Insbesondere soll er eine Empfehlung zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs aussprechen. Das Gesamtvorhaben soll bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen rund um die Pflegeversicherung im Internet unter: http://www.bmg.bund.de