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Unnötige Apothekenbesuche vermeiden: Krankenkassen bieten sicheren und unkomplizierten Weg

Pressemitteilung

Berlin, Düsseldorf – Die von der Bundesregierung dringend empfohlenen Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus sind enorm wichtig. Dazu zählt besonders, Sozialkontakte zur vermeiden. Die für Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie für die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau maßgeblichen Unternehmen für Arzneimittel-Rabattverträge, die spectrumK GmbH und die GWQ ServicePlus AG, haben sich gemeinsam mit den Krankenkassen (*) auf eine einheitliche Empfehlung verständigt.

Die Empfehlung sieht vor, dass in den Fällen, in denen ein rabattbegünstigtes Präparat nicht in der Apotheke vorrätig ist, auch gegen ein anderes Präparat im jeweiligen Einzelfall substituiert werden kann. Dies ermöglicht den Apotheken, so ein Sprecher von spectrumK, eine unbürokratische Flexibilität, in dieser Ausnahmesituation direkte Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Apotheken können dabei auch die bestehenden Instrumente einfach nutzen und dafür das vertraglich vorgesehene Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 bzw. 6 (Akutversorgung + Rabattpräparat nicht lieferbar) heranziehen.

Zur Bewertung der Lieferfähigkeit stehen beide Unternehmen auch in engem Austausch mit der Industrie. Aufgrund der zum aktuellen Zeitpunkt vorliegenden Informationen kann die Lieferfähigkeit mit wenigen Ausnahmen in Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel als „stabil“ bezeichnet werden, so ein Sprecher der GWQ. Bis auf Weiteres scheint demnach die Bevorratungslogistik der Apotheken gesichert, so dass beide Unternehmen auch zunächst nicht von einem signifikanten Anstieg des Austauschs ausgehen. Die Entwicklung sei aber nicht prognostizierbar. Aus diesem Grund sei die Empfehlung auch zunächst nur bis zum 30. April ausgesprochen worden.

Die beiden Unternehmen bekräftigen ihre hohe Wertschätzung und Dankbarkeit für die herausragende Arbeit, die die Apotheken und die dort Tätigen in dieser einzigartigen, alle Partner der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung extrem fordernden Situation der Corona-Pandemie, tagtäglich leisten. Dafür gebührt ihnen großer Dank und die Unterstützung über unbürokratische und die Versorgung der Versicherten zuverlässig sicherstellende Regelungen.

(*) abgestimmt mit sämtlichen Betriebs- und Innungskrankenkassen (Ausnahme IKK classic) und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung.