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Urteilsverkündung in Sachen „Rauchverbot“ / Sabine Bätzing in Karlsruhe

Terminhinweis Drogenbeauftragte der BR

Berlin – Am 30. Juli 2008 spricht das Bundesverfassungsgericht das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin für Ein-Raum-Gaststätten wenden.

Nach der Urteilsverkündung ist für interessierte Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit gegeben, kurze Interviews mit Frau Bätzing in Karlsruhe zu führen.

Wann? Mittwoch, 30. Juli 2008 – im Anschluss an die Urteilsverkündung

Akkreditierung

Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Freitag, 25. Juli 2008, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingegangene oder per E-Mail gesendete Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden.

Auch die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (siehe unten) sind innerhalb der genannten Frist schriftlich mitzuteilen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.