Berlin – Zur Anhörung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 17.12.2025 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Bundesregierung weicht immer weiter von ihrem ursprünglichen Ziel ab, mit einer Strukturreform die Kliniklandschaft konsequent am Bedarf und an der Qualität neu auszurichten. Das setzt sich leider auch im KHAG fort, bei dem die Länder zahlreiche Ausnahmeregelungen bei den Mindestqualitätsvorgaben durchsetzen konnten. Insbesondere neue weitreichende Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, mit denen diese z. B. fehlendes Fachpersonal kompensieren können, bergen das Risiko, dass Mindeststandards unterlaufen werden. Wenn ohnehin knappe Fachkräfte auf mehrere Häuser angerechnet werden können, leiden dadurch die Qualität und Patientensicherheit an beiden Standorten. Bei Kooperationen muss mindestens sichergestellt sein, dass ein Partnerkrankenhaus die Qualitätskriterien vollumfänglich selbst erfüllt. Hier braucht es noch dringend Klarstellungen an dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.
Bundeseinheitliche Definition von Fachkrankenhäusern und Ausnahmen mit Augenmaß
Dies wird besonders deutlich bei Fachkrankenhäusern, denen noch weitreichendere Ausnahmen gewährt werden. So müssen notwendiges ärztliches Personal und Geräte wie Röntgenapparate oder Computertomographen nicht durch das Fachkrankenhaus selbst vorgehalten werden, sondern können durch andere Krankenhäuser und Praxen in Kooperation angeboten werden. Fachkrankenhäuser könnten über diese Ausnahmen etwa komplexe Wirbelsäuleneingriffe anbieten und müssten nicht mal ein Röntgengerät für die notwendige Kontrolluntersuchung nach der Operation haben. Solche Ausnahmen gefährden die Patientensicherheit. Hinzu kommt, dass für Fachkrankenhäuser eine klare gesetzliche Definition fehlt, so dass es den Ländern überlassen bleibt, welches Krankenhaus als Fachkrankenhaus ausgewiesen wird. Dies droht ein Schlupfloch für Standortkonservierung zu werden. Notwendige Konzentration und Spezialisierung würden so verhindert – und der Transformationsprozess der Krankenhauslandschaft zum Stocken gebracht, bevor er überhaupt begonnen hat. Die Lösung wäre eine bundeseinheitliche Definition von Fachkrankenhäusern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Auf Meistbegünstigungsklausel komplett verzichten, Obergrenze für Pflegebudget festlegen
Mit Blick auf die anstehenden Diskussionen zum Sparpaket im Vermittlungsausschuss fordern wir die Politik auf, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel nicht nur im Jahr 2026 auszusetzen, sondern dauerhaft darauf zu verzichten. Zudem sollte die vollständige Tarifrefinanzierung aufgehoben und eine Obergrenze für das Pflegebudget eingeführt werden, um zu verhindern, dass Tarifsteigerungen 1:1 an die Krankenkassen weitergegeben werden. Die Krankenhäuser erhalten trotzdem eine ausreichende Finanzierung, da der auf Bundesebene festgelegte Orientierungswert bereits zusätzliche Personalkostensteigerungen der Krankenhäuser berücksichtigt. Die Ausgaben für die stationäre Versorgung sind in den letzten zehn Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig verweilt die durchschnittliche Bettenauslastung nach wie vor auf einem niedrigen Niveau von 72 Prozent. Überkapazitäten müssen abgebaut werden, um das System effizienter zu machen und die Kosten einzudämmen.”
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 29 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
Der vdek wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Heute arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte beim vdek. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 Beschäftigten, sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.