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vdek-Analyse: Wartezeiten in der Psychotherapie weiter reduzieren – großer Handlungsbedarf bei Akutbehandlung

Wartezeiten auf Psychotherapie

Berlin – Die Wartezeiten auf eine reguläre ambulante Psychotherapie sind deutlich kürzer als oft angenommen, dennoch gibt es gerade bei schweren Fällen dringenden Handlungsbedarf. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), für die rund 1,5 Millionen Abrechnungsdaten der Ersatzkassen für die Jahre 2022 bis 2024 ausgewertet wurden. 80 Prozent der Erwachsenen und 85 Prozent der Kinder warten nach dem verpflichtenden psychotherapeutischen Erstgespräch zur Erstdiagnostik weniger als vier Wochen auf eine probatorische Sitzung und werden somit zeitnah psychotherapeutisch versorgt.

Problematisch sind die Wartezeiten bei den Patientinnen und Patienten, die auf eine Akutbehandlung – etwa bei einer Krisensituation – angewiesen sind. Auf diese sollten Patientinnen und Patienten höchstens 14 Tage warten, sie ist daher bewusst antragsfrei. Diese Zielvorgabe wird in der Praxis aber häufig nicht eingehalten: 61 Prozent der Erwachsenen sowie 55 Prozent der Kinder und Jugendlichen warten länger als zwei Wochen auf die Behandlung. Die Hälfte der Minderjährigen mit dringendem Bedarf wartet sogar oft länger als 20 Tage auf die Akutbehandlung. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betont: „Der Großteil der Versicherten findet zwar innerhalb von vier Wochen Unterstützung bei psychischen Erkrankungen. Wir müssen aber weiterhin die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen sowie von Menschen in akuten Krisen in den Blick nehmen und den Zugang zur Versorgung für diese verbessern. Patientinnen und Patienten, die nach der Sprechstunde einen dringenden Therapiebedarf attestiert bekommen – sei es für die Probatorik oder die Akutbehandlung – müssen zeitnah versorgt werden.”

Terminvermittlung verbessern, Konsiliarverfahren beschleunigen, Antrags- und Gutachterverfahren digitalisieren

Der vdek und die Ersatzkassen leiten konkrete Forderungen aus der Wartezeitenanalyse ab: Die Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten sollten mindestens 50 Prozent ihrer freiwerdenden Therapieplätze den Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zur Vermittlung von Patientinnen und Patienten zu melden. Insbesondere dringliche Fälle müssen zeitnah und zuverlässig über die TSS in Probatorik und Akutbehandlung vermittelt werden können. Die Vermittlungsquote von 38,4 Prozent aus dem Jahr 2024 muss deutlich besser werden. Zudem sollten die TSS auch in der Lage sein, in eine Gruppentherapie zu vermitteln. Um den Weg von Patientinnen und Patienten in die Psychotherapie insgesamt zu beschleunigen, muss das Antrags- und Gutachterverfahren zügig digitalisiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollte die erforderliche Gesetzesgrundlage im SGB V schaffen. Außerdem sollte das bislang verpflichtende Konsiliarverfahren, also die medizinische Abklärung vor der Therapie, in ein optionales Verfahren umgewandelt werden.

Hintergrund: psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Richtlinientherapie und Akutversorgung

Ambulante Psychotherapie verläuft in der Regel in drei Phasen und beginnt mit bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden. DieseErstgespräche stehen allen gesetzlich Versicherten ohne weitere Voraussetzungen offen. Die Terminservicestellen der KV unterstützen auf Wunsch bei der Terminfindung. In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Therapeutin oder der Therapeut, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welches therapeutische Angebot der Patientin oder dem Patienten am besten helfen kann.

Wird eine Psychotherapie für sinnvoll erachtet, folgen im nächsten Schritt zwei bis vier probatorische Sitzungen bei Erwachsenen und zwei bis sechs bei Kindern und Jugendlichen. Da die probatorischen Sitzungen bereits der weiterführenden Diagnostik, dem Kennenlernen und der Therapievorbereitung dienen, handelt es sich hierbei um eine aktive therapeutische Begleitung und keine unversorgte Wartezeit. Bis zum Start der Richtlinientherapie vergehen für 50 Prozent der Betroffenen höchstens 18 Tage.

Die Richtlinientherapie ist die dritte und letzte Phase. Außerdem ist bei psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein Konsiliarverfahren zur medizinischen Abklärung bei einem Arzt durchzuführen, was den Therapiebeginn verzögern kann.

Entscheidet der Therapeut oder die Therapeutin in der psychotherapeutischen Sprechstunde, dass in einer akuten psychischen Krise schnelle Entlastung nötig ist, kann er oder sie eine Akutbehandlung empfehlen. Diese folgt dann direkt auf die Sprechstunde – ohne probatorische Sitzungen oder Antrag und umfasst bis zu 24 Gespräche zu je 25 Minuten.

Grafiken zur Wartezeitenanalyse der Ersatzkassen finden sich auf unserer Internetseite. Dort ist auch das Diskussionspapier zur Weiterentwicklung der ambulanten Psychotherapie herunterladbar.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte.Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.