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vdek: Psychotherapeutische Versorgung verbessern und Ressourcen effektiver einsetzen

Psychotherapie

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) möchte die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland durch bessere Steuerung und gezielteren Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen verbessern. Insbesondere Versicherte mit schweren und dringlichen Erkrankungen, etwa mit schweren Depressionen, berichten teilweise von langen Wartezeiten und Problemen, einen geeigneten Therapieplatz zu bekommen, und das, obwohl die Kapazitäten und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Gab es im Jahr 2013 noch 25.600 zugelassene ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, so stieg die Zahl 2024 auf etwa 40.000, ein Zuwachs von über 50 Prozent. Einzig die Gruppe der Hausärztinnen und Hausärzte ist mit 55.000 größer. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ausgaben der GKV von 1,59 Milliarden Euro auf 3,57 Milliarden Euro und die Honorare der Psychotherapeuten um 52 Prozent, während gleichzeitig die Honorare der ärztlichen Fachgruppen nur um 33 Prozent gestiegen sind. In den letzten 15 Jahren wurden oberhalb der ärztlichen Honorarsteigerung mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Deutschland verfügt über eine der am besten ausgebauten ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen weltweit. Zudem ist die Psychotherapie fest im Leistungskatalog der GKV verankert, die GKV übernimmt – anders als in vielen anderen Ländern – die Kosten für die Psychotherapie von bis zu 300 Therapiestunden, etwa bei Analytischer Therapie. Nicht ein genereller Mangel an Leistungen oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind unser Problem, sondern eine unzureichende Steuerung von Zugang und Ressourceneinsatz – insbesondere für Menschen, die die psychotherapeutische Unterstützung am dringlichsten benötigen. Das müssen wir ändern.“ Um die Versorgung zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten, seien alle Beteiligten, die Psychotherapeutinnen und –therapeuten selbst, die gemeinsame Selbstverwaltung und die Politik gefordert.

Der vdek schlägt acht Maßnahmen vor, um die Versorgung spürbar zu verbessern und den Zugang zur Versorgung zu erleichtern:

  • Ausbau der Gruppentherapie auch in der ambulanten Versorgung: Gruppentherapien sind bei zahlreichen Indikationen laut Studien ebenso wirksam wie Einzeltherapien, werden jedoch – anders als im stationären Bereich – in der ambulanten Therapie viel zu selten angeboten. Ihr Anteil liegt bei unter zehn Prozent im Vergleich zur Einzeltherapie. Hier sind die Psychotherapeutinnen und -therapeuten gefordert, mehr Gruppentherapie anzubieten und diese über die Terminservicestellen (TSS) zu melden. Zudem sind gesetzliche Regelungen zur Definition eines festgelegten Mindestanteils und strukturelle Verbesserungen wie Vermittlungsplattformen für Gruppentherapieplätze erforderlich, zum Beispiel über die TSS.
  • Kürzere Sitzungsabstände verbessern die Wirksamkeit:
    Viele Therapien werden zeitlich zu lange gestreckt. Abrechnungsdaten zeigen, dass Patientinnen und Patienten im Durchschnitt alle 18 Tage eine Therapiesitzung haben. Um die Therapiewirksamkeit und Planbarkeit zu erhöhen, sollten zu Beginn einer Behandlung die Sitzungsfrequenzen erhöht und eine verbindliche Zeitspanne zur Inanspruchnahme eingeführt werden.
  • Gleiche Stundenkontingente bei gleicher Wirksamkeit:
    Die unterschiedlichen Stundenkontingente der vier anerkannten Richtlinienverfahren Systemische Therapie, Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Analytische Therapie sollten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vereinheitlicht und einem Benchmark unterzogen werden. Abrechnungsdaten zeigen ein erhebliches Ungleichgewicht etwa zwischen Verhaltenstherapien (nach 24 Therapiestunden sind 82 Prozent beendet) und Analytischer Therapie, wo nach 24 Stunden lediglich 55 Prozent beendet sind.
  • Konsequenter Ausbau digitaler Angebote als weiteres Angebot der Regelversorgung:
    Qualitätsgesicherte digitale Angebote wie Apps, Videosprechstunde oder hybride Angebote sind als weiteres Angebot der Regelversorgung bedarfsgerecht aufzunehmen.
  • Zugang zur Versorgung über Terminservicestelle optimieren:
    Die Terminvermittlung über die Terminservicestelle (TSS) sollte verbindlicher geregelt werden. Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollten künftig mindestens 50 Prozent der freiwerdenden Therapieplätze verpflichtend über die TSS melden. Dabei sollte es eine Priorisierung nach Dringlichkeit geben.
  • Transparenz über bestehende Kapazitäten herstellen:
    Der gesetzlich festgelegte Sprechstundenumfang von wöchentlich mindestens 25 Stunden bei einem vollen Versorgungsauftrag sollte auch bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten verbindlich eingehalten werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Versorgungssituation detaillierter und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben darzustellen.
  • Vergütungsstruktur neu ausrichten:
    Die Entbudgetierung hat zu einer erheblichen Mengen- und Ausgabenentwicklung geführt, ohne dass sich der Zugang zur Versorgung für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten verbessert hätte. Psychotherapeutische Leistungen sollten daher wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung integriert werden mit Ausnahme der Therapien für dringliche Fälle, die über die TSS vermittelt werden müssen. Außerdem müssen Sonderregelungen für den psychotherapeutischen Bereich abgeschafft werden. Das ist eine Aufgabe der Politik.
  • Bürokratie abbauen und Versorgung beschleunigen:
    Dazu ist eine Digitalisierung des Antrags- und Begutachterverfahrens sowie konsequente Integration der elektronischen Patientenakte (ePA) in die psychotherapeutische Versorgung notwendig. Ebenso sollte das Konsiliarverfahren (ärztliche Vorabuntersuchung, ob psychische Behandlung erforderlich) bedarfsgerecht flexibilisiert werden, um einen schnelleren Therapiebeginn zu ermöglichen.

Weitere Details zu unseren Maßnahmenvorschlägen und Hintergrundinformationen finden Sie in unserem vdek-Kurzpapier „Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland weiterentwickeln“.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.