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vdek: Sorgen der Apotheker wegen Abrechnungs-Problemen unbegründet

Neuer Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung

Berlin – Ein Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken regelt seit 1.7.2019 die Abrechnung von Arzneimitteln neu. Wegen Problemen bei den notwendigen Anpassungen der Apotheken-Software befürchten Apotheken finanzielle Einbußen. Diese Sorgen sind unbegründet, erklärt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Der vdek stellt klar: Nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags befinde man sich derzeit in einer Übergangsphase. Wenn es in dieser Phase tatsächlich zu Problemen bei der Abrechnung durch Apotheken kommen sollte, werden die Ersatzkassen eine gemeinsame Lösung mit den betroffenen Apotheken finden. Der vdek und seine Mitgliedskassen folgen mit ihrem Vorgehen bei der Umsetzung der neuen Vertragsregelungen der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes.

Der neue Rahmenvertrag war bereits vor mehr als einem halben Jahr am 1.1.2019 unterzeichnet worden. Er regelt unter anderem die Abrechnung zur Abgabe von importierten Arzneimitteln an Versicherte (§ 129 Abs. 1 Nummer 2 SGB V) neu.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.