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vdek: Staat zieht sich weiter aus der Verantwortung, neue Unwuchten entstehen – eine faire Reform sieht anders aus

Kabinett beschließt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Berlin – Zu dem im Kabinett verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wird die Arbeit der Finanzkommission Gesundheit und des Bundesministeriums für Gesundheit verwässert. Eine faire Reform sieht anders aus. Neue Unwuchten entstehen durch den Entzug des Bundesministers der Finanzen in Höhe von zwei Milliarden Euro aus dem Erstattungsbeitrag für Familienleistungen im sogenannten allgemeinen Bundeszuschuss. Der Einstieg in die Finanzierung von Bürgergeld kosten mit 250 Millionen Euro ist ein Hohn. Die Versicherten und Arbeitgeber finanzieren diese Leistung über höhere Beiträge und haben das Nachsehen.

Auch bei der Ausgabenkonsolidierung zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Die Pharmaindustrie wird unterproportional stark beteiligt. Im Krankenhausbereich wird durch die teilweise Tarifrefinanzierung der Personalkosten oberhalb der Grundlohnsumme der richtige Weg der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik verlassen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden und bestehende Ungleichgewichte beseitigt werden. Potentiale sind vorhanden, ohne die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber weiter zu belasten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.