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vdek-Statement zu dem Gesetz zur Unterstützung überschuldeter Krankenversicherter

Pressemitteilung

Berlin – Zu dem geplanten Gesetz zur Unterstützung überschuldeter Krankenversicherter erklärt Michaela Gottfried, Pressesprecherin des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Wucherzinsen sind nicht von den Krankenkassen gemacht, sondern von der Politik. Wir begrüßen daher, dass die durch die Große Koalition 2007 (von ein Prozent auf fünf Prozent je Säumnismonat) beschlossene Anhebung der Säumniszinsen wieder rückgängig gemacht werden soll. Denn die hohen Säumniszuschläge haben nicht die von der damaligen Bundesregierung erhoffte Wirkung gehabt. Sie haben zu keiner verlässlichen Beitragszahlung geführt, sondern die Probleme mit den Beitragsrückständen verschärft. Dennoch müssen wir sehen: Niedrige Zinsen allein werden das Problem bei den säumigen Zahlern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht lösen. Die Beitragsschulden häufen sich unabhängig von der Zinshöhe Jahr für Jahr an. Heute hat die GKV Rückstände in Höhe von etwa 4,5 Milliarden Euro. Schon bei Einführung der Versicherungspflicht vor fünf Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen darauf hingewiesen, dass die „Versicherungspflicht für alle“ eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, für die der Staat aufkommen müsse. Deshalb sollte es für diese Beitragsausfälle eine Kompensation durch den Staat geben – wie bei den versicherungsfremden Leistungen auch.“